Apostille von Urteil und Geburtsurkunde, wo?

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Notargehilfe

#11

08.04.2008, 14:40

Klusi hat geschrieben:Wo die Unterlagen her sind (Gericht etc.) stört da denk ich mal nicht.
Das stimmt so nicht.

Aber du sprachst ja auch von "beglaubigten" Personenstandsurkunden. Diese sind vom Notar erstellt und für diesen ist das LG zuständig.
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#12

08.04.2008, 16:07

genau, für die Standesbeamten ist eben nicht das LG, sondern die BezReg zuständig, wie das schon richtig gesagt wurde, allerdings muss das hier über den Landkreis gehen, der "Beamte" beim RegBez kennt angeblich die UNterschriften der Standesbeamten nicht.. naja wieder 2 Tage verloren
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