Apostille von Urteil und Geburtsurkunde, wo?

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Pepsi
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#1

03.04.2008, 16:22

Hallo,

ich habe hier eine Geburtsurkunde vom hiesigen Standesamt und ein Scheidungsurteil vom AG Aue (Freistaat Sachsen). Weiß jemand wo ich die Apostille/Legalisation für Weißrussland bekomme? Ich kann leider nirgens anrufen, weil die alle zu haben und es dringend ist, müsste heute eigentlich noch weg..

DANKE!
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Vorzimmerkeule
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#2

03.04.2008, 16:33

Wir haben es immer so gemacht, dass die Apostille durch die zuständige LG-Präsidentin erteilt worden ist. Der Auftraggeber ist dann anschließend zum Übersetzungsbüro gegangen und hat die ganze Sache (einschl. Apostille in die jeweilige Landessprache übersetzen lassen.

Kenne das nicht, dass man zur jeweiligen "Landesbehörde" (Konsulat oder ähnliches geht).
Liebe Grüße, Manu
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Summerof77
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#3

03.04.2008, 16:33

machen wir auch so mit dem LG
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Vorzimmerkeule
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#4

03.04.2008, 16:33

Aaaaaahhhh stop, das galt ja nur für notarielle Urkunden.

Sorry, Pepsi, hab nix gesagt.....
Liebe Grüße, Manu
Notargehilfe

#5

03.04.2008, 16:34

Für Standesamtsurkunden ist hier in NRW die Bezirksregierung zuständig.
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Pepsi
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#6

03.04.2008, 16:56

danke Notargehilfe.. hier gibts zwar keine RegBez mehr, aber die heißen jetzt Regierungsvertretung, habe grade mit einem Herrn telefoniert.

Nun muss ich nur noch wissen, wo ich das für das AG FamG herbekommen?!? Hülfeeeee
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Kellerkind
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#7

04.04.2008, 08:26

Also für Urteile holen wir die immer beim LG-Präsidenten.

Gruß Steffi
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#8

04.04.2008, 08:53

Ohne es genau zu wissen, geht meine Vermutung bezüglich der Urteile auch zur LG-Präsidentin.
Liebe Grüße, Manu
Gast

#9

08.04.2008, 14:15

Hallo,

alles wir geben sowohl notarielle Urkunden als auch beglaubigte Ablichtungen von Personenstandsurkunden oder auch HR-Auszüge zum hiesigen LG-Präsi.

Nach Apostille gehen die Leute dann zum Dolmetscher und lassen übersetzen.

Wo die Unterlagen her sind (Gericht etc.) stört da denk ich mal nicht.
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Nasenbär
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#10

08.04.2008, 14:38

Für die Erteilung der Legalisation oder Apostille auf Gerichts- und notariellen Urkunden ist der Präsident des Landgerichts für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zuständig.

Kostet hier (B.-W.) 17 EUR und geht sehr fix.
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