Zustellung vollstreckbare Kostenrechnung

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#1

21.03.2008, 15:00

Hab letzte Woche eine vollstreckbare Kostenrechnung machen müssen und sie an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle nach Hamburg geschickt. Hab mir darüber auch gar keine gedanken gemacht, weil Kostenschuldner und Notariat beides in Hamburg ist. Per Zufall habe ich gesehen, dass meine Kollegin auch eine gemacht hatt und sie aber an die GVZ-Verteilerstelle nach Eutin geschickt hat, da der Kostenschulder im Bezirk von Eutin ist. In meiner Ausbildung habe ich mir notiert, dass die Kostenrechnung an die GVZ-Verteilerstelle des Notars muss. Jetzt sind wir am überlegen, was richtig ist. Hamburg oder Eutin? Und wo steht es?
Ernie

#2

21.03.2008, 15:04

Die Zustellung erfolgt eigentlich über den Gerichtsvollzieher, der am Ort des Schuldners tätig ist.

M. E. ist aber eine Beauftragung eines Gerichtsvollziehers am Sitz des Notars auch nicht weiter schädlich, da die Zustellung über Post erfolgen wird, so dass insoweit nichts schief gehen kann.
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Pepsi
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#3

21.03.2008, 15:04

das ist völliger quatsch, da es nur eine Zustellung ist ,kannst du es an einen beliebigen GVZ direkt schicken, natürlich nur, wenn du weißt, das der nicht im URlaub ist (so war es bei mir vor Weihnachten mal..), denn Zustellungen werden in der REgel sowieso nur per Post ausgeführt, da ist es egal, ob der GVZ in München sitzt und der Schuldner in Hamburg

ansonsten halt am besten an deine örtliche GVZ Verteilerstelle, die verteilen das dann an jemanden der auch da ist..

wenn es ganz schnell gehen soll, machst du den örtlich zuständigen GVZ ausfindig und bittest ihn es persönlich zuzustellen
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#4

21.03.2008, 15:07

Vielen Dank! Dacht schon ich hätte es mir damals verkehrt notiert.
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jacqueline k
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#5

21.03.2008, 15:35

:zustimm Pepsi!

Wenn ich lediglich Zustellungen habe, suche ich mir irgendeinen beliebigen GV und schicke es direkt dort hin, so habe ich dann wieder ein bisschen Zeit gespart. Bis die Sache in der Gerichtsvollzieherverteilerstelle gelandet ist und dem zuständigen GV vorliegt, vergeht ja wieder unnötige Zeit und Gerichte - zumindest in Berlin - sind ja nicht die schnellsten.

Schöne Osterfeiertage euch allen
:blumen
Blumige Grüße
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Pepsi
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#6

22.03.2008, 10:07

allerdings den Urlaub beachten! sonst liegts beim GVZ wochen rum..
Kordu

#7

22.03.2008, 10:40

Pepsi hat geschrieben:das ist völliger quatsch, da es nur eine Zustellung ist ,kannst du es an einen beliebigen GVZ direkt schicken, natürlich nur, wenn du weißt, das der nicht im URlaub ist (so war es bei mir vor Weihnachten mal..), denn Zustellungen werden in der REgel sowieso nur per Post ausgeführt, da ist es egal, ob der GVZ in München sitzt und der Schuldner in Hamburg

ansonsten halt am besten an deine örtliche GVZ Verteilerstelle, die verteilen das dann an jemanden der auch da ist..

wenn es ganz schnell gehen soll, machst du den örtlich zuständigen GVZ ausfindig und bittest ihn es persönlich zuzustellen
:good
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