Vollzugsgebühr bei Beglaubigung der Löschungsbewilligung?

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Pepsi
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#1

14.03.2008, 10:41

Hallo,

ich weiß es ist ne blöde "Ausrede", aber ich habe es tatsächlich nicht gefunden, obwohl ich der meinung war, wir hatten das Thema schonmal.

Ich habe einen Kaufvertrag beurkundet, wo eine Pfandentlassung eingeholt werden musste. Dies habe ich auch getan, habe Entwurf mit geschickt, sodann kam die Berechtigte her und hat ihre Unterschrift beglaubigen lassen.

Was rechne ich nun ab? Ich habe dem Käufer bereits eine 5/10 Vollzugsgebühr berechnet, weil u.a. eine Teilungsgenehmigung einzuholen ist. Kann ich jetzt dem Verkäufer die 5/10 38 II Nr. 5a (Beurkundung einer Eintragungsbewilligung) berechnen oder wie?

Danke
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Bibi
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#2

14.03.2008, 11:07

:dafuer Pepsi. Es sind ja zwei getrennte Angelegenheiten, einmal die Einholung der Genehmigung und einmal die Beglaubigung.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
polli
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#3

14.03.2008, 11:08

Ja. Kannst du berechnen.
Es ist eine eigenständige Urkunde, die nicht dadurch kostenlos beglaubigt wird, dass du bereits im Kaufvertrag eine Vollzugsgebühr berechnet hast.
Wäre die Berechtigte zu einem anderen Notar zur Beglaubigung gegangen, hätte dieser ja auch Kosten berechnet, die du dann dem Käufer weiterberechnen müßtest...
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Pepsi
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#4

14.03.2008, 11:11

das stimmt schon, das ein anderer Notar auch Gebühren berechnet hätte, aber der hätte ja nur ne Begl. (5/20 und nicht 5/10) abrechnen können.. deswegen hatte ich überlegt
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