allerseits,
ich benötige mal wieder eure Hilfe.
A will bei uns ein Haus von B kaufen und gleichzeitige für Ihre Eltern (von A) C+D ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Kann ich das mit in dem Kaufvertrag aufnehmen oder sollte ich besser eine Extraurkunde (§ 29 GBO - Unterschriftsbeglaubigung ?!?) fertigen? Müssen die Eltern als Beteiligte im Vertrag (nur wegen dem Nießbrauchsrecht) mit aufgenommen werden - also auch zur Beurkundung kommen - oder reicht die Bewilligung und der Antrag der Tochter bzw. der alten Eigentümer?
Ändert sich bei den Kosten etwas ?
Vielen, vielen Dank schon jetzt für eute Hilfe.
Eintragung eines Nießbrauchrechts
Zur Bewilligung und Beantragung eines Nießbrauchsrechts zu Gunsten von den Eltern C + D müssen diese aber selbst nicht miterscheinen. Die Bewilligung und der Antrag werden ja von der Tochter A erklärt.
Die Eltern C + D sind ja nicht Eigentümer im Grundbuch, sondern das ist Verkäufer B.
Ich würde aber die Bewilligung und den Antrag wirklich nur von Tochter A reinnehmen und nicht von dem Verkäufer B und das Nießbrauchsrecht natürlich erst mit der Eigentumsumschreibung in das Grundbuch eintragen lassen.
Die Eltern C + D sind ja nicht Eigentümer im Grundbuch, sondern das ist Verkäufer B.
Ich würde aber die Bewilligung und den Antrag wirklich nur von Tochter A reinnehmen und nicht von dem Verkäufer B und das Nießbrauchsrecht natürlich erst mit der Eigentumsumschreibung in das Grundbuch eintragen lassen.