Eintragung eines Nießbrauchrechts

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steffi82
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#1

14.03.2008, 10:23

Bild allerseits,

ich benötige mal wieder eure Hilfe.

A will bei uns ein Haus von B kaufen und gleichzeitige für Ihre Eltern (von A) C+D ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. Kann ich das mit in dem Kaufvertrag aufnehmen oder sollte ich besser eine Extraurkunde (§ 29 GBO - Unterschriftsbeglaubigung ?!?) fertigen? Müssen die Eltern als Beteiligte im Vertrag (nur wegen dem Nießbrauchsrecht) mit aufgenommen werden - also auch zur Beurkundung kommen - oder reicht die Bewilligung und der Antrag der Tochter bzw. der alten Eigentümer?

Ändert sich bei den Kosten etwas ?

Vielen, vielen Dank schon jetzt für eute Hilfe.
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Pepsi
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#2

14.03.2008, 10:46

ich würd alles in einem machen, am besten natürlich alle mit auftreten lassen, alles andere ist zu teuer, zu prüfen ist dann der GW
Kordu

#3

14.03.2008, 11:46

Zur Bewilligung und Beantragung eines Nießbrauchsrechts zu Gunsten von den Eltern C + D müssen diese aber selbst nicht miterscheinen. Die Bewilligung und der Antrag werden ja von der Tochter A erklärt.

Die Eltern C + D sind ja nicht Eigentümer im Grundbuch, sondern das ist Verkäufer B.

Ich würde aber die Bewilligung und den Antrag wirklich nur von Tochter A reinnehmen und nicht von dem Verkäufer B und das Nießbrauchsrecht natürlich erst mit der Eigentumsumschreibung in das Grundbuch eintragen lassen.
polli
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#4

14.03.2008, 11:49

@Kordu:
:zustimm
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