Bezugnahme auf abgegebene Willenserklärungen!?

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brainy
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#1

14.03.2008, 10:08

Moin an alle,

wir haben hier eine Übertragungsurkunde gemacht und bei der Übertragung aber vergessen eine Straße (welche im Grundbuch unter einer anderen Flur-Nr. steht) mit zu übertragen :(
Naja, nun ist das Problem, die Beteiligten müssen erneut erscheinen um eine Ergänzungsurkunde zu machen, da es ja um eine neue Willenserkl. geht und die Auflassung ebenfalls neu erteilt werden muss.
Alle anderen §§ aus der ersten Urkunde (Vollmachtserteilungen, Rücktrittserkl. usw.) sollen natürlich auch für diese Urkunde dann gelten-sie sollen jetzt aber nicht komplett nochmals wiederholt werden. Ich weiß nun nicht genau, wie ich es formulieren muss, dass die bereits abgegebenen Erkl. nun auch für diese Urkunde gelten!? (Allein die Bezugnahme auf die Urkunde reicht ja nicht)

Hoffe ihr könnt weiterhelfen-Vielen Dank schon mal :)
polli
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#2

14.03.2008, 10:26

Hi brainy!
Ich würde eine Urkundenergänzung durch die Beteiligten machen (Vollmacht für Notariatsangestellte dürfte m. E. hier nicht ausreichen, da der Vertragsgegenstand erweitert wird).

Etwa so:

"Die Erschienenen gaben folgende Urkundenergänzung zu notariellem Protokoll:

Wir nehmen Bezug auf den Kaufvertrag vom ... - Nr. .../.... der UR. des amtierenden Notars -.

Wir berichtigen bzw. ergänzen die vorgenannte Urkunde wie folgt:

§ 1. "Kaufgegenstand" wird geändert und erhält folgende Neufassung:

(hier jetzt beide Kaufgegenstände aufführen, wie das in Kaufverträgen üblich ist incl. Belastungen im Grundbuch)

Ansonsten bleibt die Urkunde vom ... - UR .../... des amtierenden Notars - in vollem Umfange bestehen."

Unterschriften, fertig

Und wenn es euer Fehler war, die Straße nicht mit in den Vertrag aufzunehmen, dann leider keine Gebühren gem. § 16 KostO

:D
Jupp03/11

#3

14.03.2008, 10:39

so habe ich das mal gemacht

Die Erschienenen erklärten zunächst folgende

I. Vorbemerkung:

Der Übergeber war Eigentümer der im Grundbuch des Amtsgerichts _____ von ______ Blatt ______ verzeichneten Parzelle der Gemarkung _____ Flur ___ Flurstück ____, Hof- und Gebäudefläche, _______________________, zur Größe von ______ qm.

Der Übergeber hat diesen Grundbesitz mit Vertrag vom _________ -UR-Nr.: ________ des beurkundenden Notars- an ______________________ übertragen.

Der Übergeber ist weiterhin Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts_______ von _________Blatt _________ verzeichneten Grundstücks der Gemarkung _____ Flur ___ Flurstück ______, Hof- und Gebäudefläche, ___________________, zur Größe von ___ qm.

Die vorbezeichneten Parzellen der Gemarkung ____ Flur __ Flurstücke ___ und ____ bilden eine wirtschaftliche Einheit.

Aus nicht bekannten Gründen wurde das Grundstück der Gemarkung _____ Flur __ Flurstück ____ bei dem Übertragung vom _________ nicht berücksichtigt, also nicht mit an _______ übertragen.

Dies vorausgeschickt schlossen die Parteien sodann folgenden:

II. V e r t r a g :

§ 1
Grundbuchstand

Der Verkäufer ist eingetragener Eigentümer des im Grundbuch des Amtsgerichts ____ von ______ Blatt ______ verzeichneten Grundstücks:


Der Grundbesitz ist wie folgt belastet:

Abt. II:
keine Rechte,

Abt. III:
keine Rechte.

Diesen Grundbuchinhalt hat der Notar am ______________ feststellen lassen.





§ 2
Überlassung

Der Übergeber überträgt das in § 1 aufgeführte Grundstück der Gemarkung ______ Flur ____ Flurstück ____ an ________________

Die Übertragung erfolgt zu den Bedingungen, wie sie auch in der Urkunde vom _______
erfolgt sind.

§ 3
Auflassung

Die Erschienenen sind sich über den Eigentumsübergang von dem ___________ auf dem _________ als ______________ einig. Der Übergeber bewilligt und der ________ beantragt die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch.
Auf die Bestellung einer Auflassungsvormerkung wird nach Belehrung des Notars über die Sicherungswirkung einer Vormerkung vorläufig verzichtet.

§ 4
Besitz, Nutzung und Lasten

Der Besitz, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung sind schon auf den _________ übergegangen. Er nutzt den Grundbesitz.

§ 5
Gewährleistung

Der Übergeber leistet keinerlei Gewähr für Sach- oder Rechtsmängel jeder Art, außer bei Arglist, Vorsatz oder Garantie.

§ 6
Hinweise des Notars

Die Erschienenen wurden vom Notar hingewiesen auf die gesamtschuldnerische
Haftung der Beteiligten für Kosten und Steuern unbeschadet der im Innenverhältnis
getroffenen Vereinbarungen,

§ 7
Kosten

Die Kosten dieser Urkunde und des Vollzuges trägt der __________ .
Den Wert des Grundstücks geben die Vertragsparteien im Kosteninteresse übereinstimmend mit ________ Euro an.

§ 8
Durchführungsvollmacht

Die Vertragsschließenden bevollmächtigen unwiderruflich und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

a) den
b) die

beide geschäftsansässig:

und zwar jeden von ihnen einzeln und gesondert mit dem Recht, Untervollmacht zu erteilen, alle zur Durchführung oder Abwicklung dieses Vertrages erforderlichen Anträge zu stellen, die gestellten Anträge zu ändern, ganz oder teilweise zurückzunehmen. Die Vollmacht berechtigt insbesondere dazu, berichtigende oder ergänzende Erklärungen zu diesem Vertrag abzugeben oder entgegenzunehmen, soweit dies notwendig sein sollte, um den Vertrag durchzuführen; dies gilt insbesondere für alle Erklärungen, die möglicherweise gegenüber dem Grundbuchamt abzugeben sind.

Wirksamkeitsvoraussetzung ist hier jedoch für den Gebrauch der Vollmacht, daß die Erklärungen vor dem beurkundenden Notar oder dessen Vertreter im Amte abgegeben werden.


Vorstehende Verhandlung wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und von ihnen und dem Notar eigenhändig unterschrieben:


Wenn das zu übertragende Grundstück noch mit Rechten des Übergebers belastet werden soll, bedarf es insoweit noch einer Ergänzung des Vorstehenden.
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#4

14.03.2008, 10:45

@jupp: dein ENtwurf ist m.E. nicht nötig, das von polli geschriebene ist vollkommen ausreichend
polli
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#5

14.03.2008, 10:45

@Jupp:
Dein Muster ist für den Fall, dass die Eigentumsumschreibung im Grundbuch bereits erfolgt ist, richtig?
Wenn diese aber noch nicht erfolgt ist, müßte doch die von mir vorgeschlagene Urkundenergänzung auch funktionieren?!
Jupp03/11

#6

14.03.2008, 10:57

ja

Ich hätte Bedenken wegen der fehlenden Auflassung. Ob da eine Bezugnahme auf die alte Urkunde ausreichend ist. Halte ich doch für zweifelhaft. Und da die Parteien so und so an den Tisch müssen, würde ich zumindest die Auflassung für das "vergessene" Grundstück erklären.
polli
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#7

14.03.2008, 11:05

Jupp03 hat geschrieben:ja

Ich hätte Bedenken wegen der fehlenden Auflassung. Ob da eine Bezugnahme auf die alte Urkunde ausreichend ist. Halte ich doch für zweifelhaft. Und da die Parteien so und so an den Tisch müssen, würde ich zumindest die Auflassung für das "vergessene" Grundstück erklären.
Ich hätte hier keine Bedenken wegen der fehlenden Auflassung. Wenn § 1 (Kaufgegenstand) um ein vergessenes Grundstück erweitert wird, bezieht sich die im Ursprungsvertrag erklärte Auflassung dann m. E. auch auf dieses zusätzliche Grundstück. In der Auflassung bezieht man sich ja auf den Vertragsgegenstand aus § 1 und führt nicht die Grundstücke nochmal einzeln auf.
Man kann natürlich zur Sicherheit die Auflassung neu erklären, aber meiner Meinung nach ändert sich der Text der Auflassung nicht...
:wink:
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#8

14.03.2008, 11:15

:zustimm natürlich nur, wenn die Auflassung z.B. so formuliert ist:

Verkäufer und Käufer sind sich über den Eigentumsübergang an dem im § 1 beschriebenen Grundbesitz auf Käufer einig – bei mehreren Käufern zu gleichen ideellen Anteilen –.

Verkäufer und Käufer bewilligen und beantragen die Eintragung der entsprechenden Eigentumsänderung im Grundbuch.
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#9

14.03.2008, 11:22

Pepsi hat geschrieben::zustimm natürlich nur, wenn die Auflassung z.B. so formuliert ist:

Verkäufer und Käufer sind sich über den Eigentumsübergang an dem im § 1 beschriebenen Grundbesitz auf Käufer einig – bei mehreren Käufern zu gleichen ideellen Anteilen –.

Verkäufer und Käufer bewilligen und beantragen die Eintragung der entsprechenden Eigentumsänderung im Grundbuch.
Selbstverständlich! :wink:
Kordu

#10

14.03.2008, 11:30

polli hat geschrieben:Hi brainy!
Ich würde eine Urkundenergänzung durch die Beteiligten machen (Vollmacht für Notariatsangestellte dürfte m. E. hier nicht ausreichen, da der Vertragsgegenstand erweitert wird).

Etwa so:

"Die Erschienenen gaben folgende Urkundenergänzung zu notariellem Protokoll:

Wir nehmen Bezug auf den Kaufvertrag vom ... - Nr. .../.... der UR. des amtierenden Notars -.

Wir berichtigen bzw. ergänzen die vorgenannte Urkunde wie folgt:

§ 1. "Kaufgegenstand" wird geändert und erhält folgende Neufassung:

(hier jetzt beide Kaufgegenstände aufführen, wie das in Kaufverträgen üblich ist incl. Belastungen im Grundbuch)

Ansonsten bleibt die Urkunde vom ... - UR .../... des amtierenden Notars - in vollem Umfange bestehen."

Unterschriften, fertig

Und wenn es euer Fehler war, die Straße nicht mit in den Vertrag aufzunehmen, dann leider keine Gebühren gem. § 16 KostO

:D
Genau! Das Vorstehende ist völlig ausreichend unter der Voraussetzung, dass es -wie Ihr schon geschrieben habt- um die Auflassung ergänzt wird.
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