Bezugnahme auf abgegebene Willenserklärungen!?

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stef
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#11

25.04.2008, 11:20

Hallo Foris,

hierzu eine Frage, die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes müssen wir laut der Notarin bei einer Urkundenergänzung nochmals einholen, aber wie sieht es aus mit der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung der Gemeinde? Können wir darauf unter bestimmten Umständen verzichten?

Gruß Stef
Kordu

#12

25.04.2008, 11:26

Es kommt darauf an!!

Was ist denn ergänzt worden? Wenn ein weiteres Flurstück z.B. jetzt ergänzt wurde, dann muss natürlich auch die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung etc. für das ergänzte Flurstück eingeholt werden, weil ja bislang nur für das bereits verkaufte Flurstück die Erklärung eingeholt wurde.
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stef
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#13

25.04.2008, 11:35

Danke erst mal!

Also es handelt sich um ein weiteres Flurstück, aufgrund der Verkäufer wurde dies nicht mit aufgenommen. Nun meinte die Notarin, dass wir uns bei der richtigen Formulierung evtl. das Negativattest sparen können.

Hmm, scheint so, als müsste ich das doch mal abklären....
Kordu

#14

25.04.2008, 11:41

Ihr formuliert die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung doch nicht! Das macht doch die Stadt!

Egal, wie Ihr Eure Ergänzung formuliert habt .... darauf kommt's nicht an. Es kommt darauf an, was in der Vorkaufsrechtsverzichtserklärung steht.
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stef
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#15

25.04.2008, 11:58

Nein, sie meinte tatsächlich unsere Ergänzungsurkunde bzw. die Präambel. Aber ich denke, darauf kommt es nun auch nicht mehr, da wir auch die UB einholen müssen. Keine Ahnung, was sie da mit dem RF besprochen hat.

Ich lass mich mal überraschen!
Kordu

#16

25.04.2008, 12:01

Ok ... dann lass Dich mal überraschen! :wink:
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