In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
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Jupp03/11
#11
07.05.2008, 13:34
Beim Belastungsgegenstand schreibst du die genaue Bezeichnung des Wohnungserbbaurechts rein, also ausführlich mit dem MEA bis Wohnungsbeschreibung mit entsprechender Nummer. Damit ist alles genau bestimmt.
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ronja63
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#12
07.05.2008, 13:42
Hallo Jupp,
schon mal danke. Muß da nicht noch eine Erklärung gemacht werden wegen der Vorkaufsrecht Erbbauzins usw.? Die Formulare der Banken sind ja nicht immer so vollständig.
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Jupp03/11
#13
07.05.2008, 13:47
Zunächst wird die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen. Dann deine Grundschuld und die erhält dann Rang nach den Rechten Abt. II, somit Erbbauzins und Vorkaufsrecht. Sollte in dem Grundschuldformular irgendeine Rangstelle stehen, solltest du das komplett streichen.
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ronja63
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#14
07.05.2008, 13:50
Hallo Jupp,
vielen Dank. Bin auch Schalke-Fan. Bis demnächst mal