Ein herzliches Hallo an alle !
Kann mir jemand sagen, ob es ausreichend ist alle Veröffentlichungsblätter gem. § 32 BNotO nur online zu beziehen? Ist dies überhaupt möglich? Ich habe dies bisher nur beim Bundesgesetzblatt als Online-Abo gefunden. Und wenn ja, wie macht ihr das dann mit dem speichern? Es müssen ja alle Blätter 10 Jahre aufbewahrt werden und daher auch später noch abrufbar sein.
Bin gespannt auf eure Antworten und danke vorab schon einmal.
Jabo
Bezug von Gesetz- und Amtsblättern NUR online ??
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Vielleicht hast du es ja schon mittlerweile selbst raus bekommen, ich hab jetzt mal was diesbezüglich gefunden.
Schau mal hier:
http://www.bnotk.de/Service/Rundschreib ... ionen.html
Schau mal hier:
http://www.bnotk.de/Service/Rundschreib ... ionen.html
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
@Pepsi:
Man darf sich also das online runterladen und muss es dann aber archivieren (speichern auf CD o.ä.).
Man darf sich also das online runterladen und muss es dann aber archivieren (speichern auf CD o.ä.).
Danke für eure Nachrichten.
Ich hatte zwar auch schon etwas weiter recherchiert, aber ist ja auch immer gut zu hören, wie das woanders gehandhabt wird. Aber etwas interessiert mich noch: Das BGBl gibt es online umsonst? Wo denn? Das habe ich noch nicht gefunden, wäre ja nicht schlecht!
Viele Grüße, Jabo
Ich hatte zwar auch schon etwas weiter recherchiert, aber ist ja auch immer gut zu hören, wie das woanders gehandhabt wird. Aber etwas interessiert mich noch: Das BGBl gibt es online umsonst? Wo denn? Das habe ich noch nicht gefunden, wäre ja nicht schlecht!
Viele Grüße, Jabo