Moin, Moin
Wir haben seinerzeit eine Bestandteilszuschreibung vorgenommen, so
dass jetzt 2 Flurstücke unter einer lfd. Nummer im Grundbuchblatt verzeichnet sind.
Als Geschäftswert wurde seinerzeit 25% des Wertes d. zuzuschreibenden Grundstücks (Flurstücks) genommen.
Entwurf u. Begl. gebühr 5/10 (§§ 39 Abs. 1, 19 Abs. 2, 30 Abs. 1 KostO.).
Jetzt soll alles wieder rückgängig gemacht werden. Ich habe jetzt nachgelesen, dass die Wiederaufhebung d. Bestandteilszuschr. nur durch
die Teilung d. einheitlichen Grundstücks möglich ist.Eventuell Genehmi-
gung nach § 19 BauGB erforderlich.
Habt Ihr vielleicht ein Muster für mich, wie so ein Antrag auszusehen
hat?
Wert auch hier ein bestimmter %satz des abzuschreibenden Grund-
stücks?
Vielen Dank schon einmal im voraus
für Eure Mühe.
Gruß, Helga
Wiederaufhebung der Bestandteilszuschreibung
Es wird beantragt, die Parzellen Nr. ___ und ___, die zur Zeit unter einer lfd. Nummer im Bestandsverzeichnis geführt werden, als zwei selbständige Grundstücke in das Grundbuch einzutragen.
Überreicht wird hierzu Lageplan der betroffenen Parzellen.
Das müßte ausreichend sein, geht privatschriftlich ohne U-Begl.
Die von dir angesprochene Genehmigung nach § 19 BauGB gibt es seit längerer Zeit nicht mehr, zumindest nicht in NRW. Wir hatten hier mal ein Thema, da wurde diese Genehmigung auch angesprochen und ich meine, in Niedersachsen gab es die auch nicht mehr, bin mir aber nicht sicher. Ggf. mal recherchieren.
Überreicht wird hierzu Lageplan der betroffenen Parzellen.
Das müßte ausreichend sein, geht privatschriftlich ohne U-Begl.
Die von dir angesprochene Genehmigung nach § 19 BauGB gibt es seit längerer Zeit nicht mehr, zumindest nicht in NRW. Wir hatten hier mal ein Thema, da wurde diese Genehmigung auch angesprochen und ich meine, in Niedersachsen gab es die auch nicht mehr, bin mir aber nicht sicher. Ggf. mal recherchieren.
- mrsbloom
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Genehmigung gem. § 19 BauGB gibt es auch in Niedersachsen nicht mehr.
LG Tina
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Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit.
Die glaubt niemand!
Max Frisch
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