Mehrere Geschäfte in einer Urkunde?? wo geregelt?

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Revisor
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#22

07.03.2008, 12:54

Jupp03 hat geschrieben:seh ich anders
Warum sagst Du nicht wie?

@magenta

Du hast in Deiner Kostenrechnung 2 Gebühren

Die Gebühr gem. § 36 Abs. 2 KostO für den Vertrag schulden Verkäufer und Käufer, im Innenverhältnis offenbar die Käufer.
Insoweit ist § 5 Abs. 1 Satz 2 KostO zu beachten. Du kannst also jeden Käufer bis zu dem Betrag in Anspruch nehmen, der bei einer getrennten Beurkundung seines Anteilskaufs entstanden wäre.
Das Innenverhältnis der Käufer für die entstandene Gesamtgebühr würde ich - wie kordu - mittels Dreisatz beachten
Also z.B.: Gebühr § 36 Abs. 2 * Gebühr des jeweiligen Anteilskaufs / Summe der Gebühren der Anteilskäufe

Beispiel:
Kauf A => B 10.000,00 Euro
Kauf A => C 20.000,00 Euro
Summe also 30.000,00 Euro

Gesamtgebühr 192,00 Euro

Gebühr A => B 108,00 Euro
Gebühr A => C 144,00 Euro
bis zu diesem Betrag haften B bzw. C.
Summe 252,00 Euro

Verteilung der entstandenen Gebühr

A: 192 * 108/252 = 82,29 Euro
B: 192 * 144/252 = 109,71 Euro
(ergibt 192,00 Euro, Rechnung stimmt also)


Die Gebühr § 47 KostO schuldet ohnehin die Gesellschaft, so dass insoweit keine Aufteilung vorzunehmen ist.
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#23

07.03.2008, 13:28

Jupp03 hat geschrieben:seh ich anders
:mahlzeit
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#24

07.03.2008, 13:29

Ich werde mich da nach Revisors Methode schon irgendwie durchwurschteln. Bis jetzt isses ja noch gar nicht beurkundet. :D
Kordu

#25

07.03.2008, 14:00

Revisor hat geschrieben:
Jupp03 hat geschrieben:seh ich anders
Warum sagst Du nicht wie?
@Revisor: :good
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