Mehrere Geschäfte in einer Urkunde?? wo geregelt?

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Magenta
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#12

07.03.2008, 07:23

Gruftie hat geschrieben:Kann Dir ein tolles Buch (finde ich jedenfalls) empfehlen:

Streifzug durch die Kostenordnung, Herausgeber: Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts, München

Viele Grüße aus Berlin! :omi
Hab ich schon! :wink:
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Puschelchen
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#13

07.03.2008, 08:08

welches auch super ist das Buch von Filzek, da kommt ende märz anfang april die 4. auflage, diese buch ist einfach super....

36 und 47 vertragen sich, wenn wir ne gmbh sache haben und wir beurkunden z.b die gründungsurkunde mit einem stammkapital von 25.000,- dann sieht unsere rechnung wie folgt aus:

Geschäftswert:
1. Gesellschaftsvertrag § 39 I S. 1 KostO: X1 25.000,00 €
2. Beschlüsse §§ 41 c I., 41 a IV Nr. 1, 41 c Abs. 3, 44 KostO: X2 25.000,00 €
Beurkundung von Verträgen § 36 II KostO aus Wert 1. 20/10 168,00 €
Beschlüsse von Gesellschaftsorganen § 47 KostO aus Wert 2. 20/10 168,00 €

Mh :?
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#14

07.03.2008, 08:10

bei dem 2. muss natürlich noch 47 rein, sorry vergessen in der aufzählung
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#15

07.03.2008, 08:15

@magenta

Dann schau mal in RdNr. 773 (Streifzug, 6. Aufl.).

Es soll übrigens in Kürze die 7. Auflage erscheinen.

@puschelchen

Aber nur dann, wenn tatsächlich auch ein Gesellschaftsvertrag und ein Beschluss (idR Geschäftsführerbestellung) beurkundet wurde (Streifzug RdNr. 862 ff.).

Bei Ein-Personen-GmbH: bei Bargründung nur 10/10 gem. § 36 Abs. 1 (im Einzelnen siehe Streifzug RdNr. 878, zur Sachgründung siehe RdNr. 879), die Gebühr § 47 KostO ist aber immer eine 20/10 Gebühr.
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#16

07.03.2008, 08:22

*Revisor

Werd ich nachher gleich mal lesen...danke schonmal, dass heißt aber wenn ich ne gmbh habe die nen in der urkunde beschließt nen GF abzuwählen und nen neuen GF zu wählen/bestellen, dann wäre 20/10 nach 47?
Kordu

#17

07.03.2008, 08:52

Puschelchen hat geschrieben:dass heißt aber wenn ich ne gmbh habe die nen in der urkunde beschließt nen GF abzuwählen und nen neuen GF zu wählen/bestellen, dann wäre 20/10 nach 47?
:zustimm
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#18

07.03.2008, 09:24

Richtig, aber Wert dann nur 1 x, weil mehrere "Wahlen" als ein Beschluss gelten, § 41c Abs. 3 Satz 3 KostO, wobei auch die „Abwahl“ unter Wahlen fällt (Streifzug RdNr. 771).
Anders ist das bei der Anmeldung zum Handelsregister (BGH, Beschluss vom 21. November 2002 (BGHZ 153, 22).
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#19

07.03.2008, 11:36

Revisor hat geschrieben:@magenta

Dann schau mal in RdNr. 773 (Streifzug, 6. Aufl.).
Habs grade gelesen und ist mir auch klar, behebt aber irgendwie mein Problem nicht...

Wenn die ganze Urkunde nur für einen Kostenschuldner abgerechnet würde, wäre es ja einfach, aber da die Kosten von 3 Schuldnern zu tragen sind (2 Käufer von Anteilen und die Gesellschaft für die Beschlüsse), ist es nicht möglich, Anteile anzugeben, so dass ich mit dem Verbuchen Schwierigkeiten auf mich zukommen sehe... :|
Kordu

#20

07.03.2008, 12:02

Da kann Dir nur Herr Dreisatz helfen!! :mrgreen:

Will sagen, dass Du auf der Basis alle Gebühren = 100 % prozentual ermitteln musst, wieviel Prozent der Gesamtgebühren die einzelnen Gebühren ausmachen.

Und die jeweilige Prozentzahl dann auf die jeweiligen Kostenschuldner umlegen!

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt! :lol:
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