Mehrere Geschäfte in einer Urkunde?? wo geregelt?

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Magenta
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#1

06.03.2008, 11:08

Kauf- und Abtretungsvertrag sowie satzungsändernde Beschlüsse in einer Urkunde - das geht doch irgendwie nicht!? Wie soll man das abrechnen? Steht irgendwo geschrieben, dass man das nicht zusammen beurkunden darf? Wenn ja - wo??
Jupp03/11

#2

06.03.2008, 11:54

man kann alles in einer Urkunde machen, dann muss eben nach 36 und 47 abgerechnet werden.
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#3

06.03.2008, 12:11

Jupp03 hat geschrieben:man kann alles in einer Urkunde machen, dann muss eben nach 36 und 47 abgerechnet werden.
Die Kosten für die Abtretung tragen die Käufer, die Beschlüsse zahlt die Gesellschaft. Hab ich dann zwei Rechnungen auf der Urkunde?
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Puschelchen
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#4

06.03.2008, 13:29

nein auf der Urkunde nur eine rechnung. du musst auch § 44 KostO beachten!!!
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#5

06.03.2008, 13:39

Puschelchen hat geschrieben:nein auf der Urkunde nur eine rechnung. du musst auch § 44 KostO beachten!!!
Ich weiss. Aber wenn ich erst eine Gesamt-Kostenrechnung (für die Urkunde) mache und es danach auf zwei oder drei Rechnungsempfänger verteilen muss, weiss ich nicht wie ich das machen soll...
Jupp03/11

#6

06.03.2008, 13:43

36 und 47 vertragen sich nicht, sind sich spinnefeind. :lol:
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#7

06.03.2008, 13:53

Jupp03 hat geschrieben:36 und 47 vertragen sich nicht, sind sich spinnefeind. :lol:
Seh ich auch so... :wink:
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#8

06.03.2008, 15:46

schonmal in der KostO für Anfänger geguckt?
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#9

06.03.2008, 17:15

Pepsi hat geschrieben:schonmal in der KostO für Anfänger geguckt?
Nö. Unter was denn. Der Mann schreibt zwar sehr schön, aber übersichtlich isses leider nicht....
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Gruftie
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#10

06.03.2008, 20:20

Kann Dir ein tolles Buch (finde ich jedenfalls) empfehlen:

Streifzug durch die Kostenordnung, Herausgeber: Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts, München

Viele Grüße aus Berlin! :omi
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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