Mehrere Geschäfte in einer Urkunde?? wo geregelt?
Kauf- und Abtretungsvertrag sowie satzungsändernde Beschlüsse in einer Urkunde - das geht doch irgendwie nicht!? Wie soll man das abrechnen? Steht irgendwo geschrieben, dass man das nicht zusammen beurkunden darf? Wenn ja - wo??
man kann alles in einer Urkunde machen, dann muss eben nach 36 und 47 abgerechnet werden.
Die Kosten für die Abtretung tragen die Käufer, die Beschlüsse zahlt die Gesellschaft. Hab ich dann zwei Rechnungen auf der Urkunde?Jupp03 hat geschrieben:man kann alles in einer Urkunde machen, dann muss eben nach 36 und 47 abgerechnet werden.
- Puschelchen
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nein auf der Urkunde nur eine rechnung. du musst auch § 44 KostO beachten!!!
Ich weiss. Aber wenn ich erst eine Gesamt-Kostenrechnung (für die Urkunde) mache und es danach auf zwei oder drei Rechnungsempfänger verteilen muss, weiss ich nicht wie ich das machen soll...Puschelchen hat geschrieben:nein auf der Urkunde nur eine rechnung. du musst auch § 44 KostO beachten!!!
- Gruftie
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Kann Dir ein tolles Buch (finde ich jedenfalls) empfehlen:
Streifzug durch die Kostenordnung, Herausgeber: Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts, München
Viele Grüße aus Berlin!
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Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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