und hallo
ich muss für eine Mandantin bei Gericht einen von uns entworfenen u. beglaubigten Löschungsantrag einreichen.
Im Grundbuch steht sie noch mit ihrem Mädchennamen.
Meine Frage ist jetzt, kann ich unter Übersendung der Heiratsurkunde
bei Gericht gleichzeitig die Berichtigung der Namensänderung beantragen?
Im Löschungsantrag nur Löschung der eingetragenen Belastung.
Viele Grüße
Helga
Einreichung Löschungsantrag
Ich überreiche weiterhin in der Anlage Heiratsurkunde der Eigentümerin, wonach diese nunmehr den Familiennamen ... führt. Die Eigentümerin bittet um Berichtigung des GB in Abt. I dahingehend, dass sie nunmehr mit ihrem Familiennamen ... eingetragen wird. Im übrigen wird auf die Feststellungen des Unterzeichners in dem Beglaubigungsvermerk zu der Person der Eigentümerin verwiesen.
So müßte das klappen
So müßte das klappen