Zinsen Notaranderkonto

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blackcat
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#1

03.03.2008, 09:18

Ich habe mal eine Notariatsfrage:

Mandant (Verkäufer) hat Haus verkauft.
Kaufbetrag lag vier Monate auf Anderkonto bis es ausgezahlt wurde.

Verkäufer hat nach Auszahlung beim Notar nachgefragt, wie es mit den angefallenen Zinsen aussieht.

Dieser antwortete, dass keine Zinsen angefallen seien.

Frage:

Wird der Kaufpreis, der auf einem Anderkonto liegt, immer verzinst oder muss dies nicht zwangsläufig gemacht werden?

Wenn ja, wem gehören die Zinsen dann?

Ich bin der Meinung, dass dem Käufer die Zinsen zustehen bis zur Fälligkeit, danach stehen sie dem Verkäufer zu.



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Puschelchen
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#2

03.03.2008, 09:20

Ich bin der Meinung, dass dem Käufer die Zinsen zustehen bis zur Fälligkeit, danach stehen sie dem Verkäufer zu.
so sieht es allgemein aus, aber du musst in den vertrag schauen, weil da kann es sein, dass die beiden (K+V) etwas anderes vereinbart haben! Und Zinsen fallen auf dem NAK immer an genauso wie die Steuern.
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#3

03.03.2008, 09:23

Das ist schon mal gut zu wissen.
Wir hatten erst ein Telefongespräch mit dem Mandanten, daher hab ich den Vertrag noch nicht gesehen.

Es kommt also auf die individuelle Absprache an, ok. Dann werd ich mal in den Vertrag schauen...
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Puschelchen
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#4

03.03.2008, 09:25

genau, schau in den vertrag, wenn er euch dann vorliegt und solltest du danach noch fragen haben, einfach her damit...
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#5

03.03.2008, 14:37

Also, im Vertrag steht, dass der Kaufbetrag nebst Zinsen an den Verkäufer ausbezahlt werden soll.

Damit sind jawohl eindeutig die Zinsen vom Anlegen des Kaufbetrags auf dem NAK gemeint.

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, einen Betrag auf dem NAK verzinslich anzulegen?
StineP

#6

03.03.2008, 14:44

Ja, die gibt es.

Hatten wir grad ähnlich. Generell auf Anderkonten. Die musst du auf ein separates Konto legen, das verzinst wird.
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#7

03.03.2008, 15:04

Ja, aber wo steht das?
StineP

#9

03.03.2008, 15:11

Muss wohl meine Aussage zurückziehen. Bin der Meinung, der Knaller von der Bank hätte uns das neulich so erzählt. (dass Treuhandbeträge zu verzinsen sind, weil sie auf ein separates Konto zu zahlen seien und demnach der regulären Verzinsung durch die Bank unterliegen)

"

Grundsätzlich ist ein Treuhänder nicht verpflichtet, die ihm anvertrauten Beträge zinsenbringend anzulegen. Weil ein Treuhanderlag aber normalerweise auf ein sogenanntes Fremdgeld- oder Anderkonto geleistet wird, fallen dadurch auch Zinsen an. Eine gesetzliche Regelung, wem diese Zinsen gebühren, gibt es nicht. Meist wird in den Kaufverträgen vereinbart, daß sämtliche Zinsen dem Verkäufer zukommen. Ohne eine solche Regelung sollten Zinserträge, die vor Übergabe des Kaufobjekts angefallen sind, dem Käufer zustehen. Die Zinsen aber, die erst danach anfallen, gebühren dem Verkäufer, denn dieser hat mit der Übergabe seine Leistung erbracht. Oft ist der Kaufpreis vor der eigentlichen Übergabe des Objekts fällig. In diesem Fall ist der Tag der Fälligkeit maßgeblich. Zinsen, die vorher angefallen sind, gehören dem Käufer, nach der Fälligkeit dem Verkäufer."

http://www.konsument.at/konsument/detai ... 1BEFA888E2
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#10

03.03.2008, 15:18

Das heißt also, dass Geld, das auf einem Anderkonto "zwischen geparkt" wird, verzinst werden muss, oder?

Mir geht es jetzt nur noch um die Anspruchsgrundlage, ob ein Notar überhaupt verpflichtet ist, Fremdgeld auf dem NAK zu verzinsen.
(Wem diese Zinsen gebühren, habe ich mittlerweile raus bekommen.)
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