Seite 1 von 1

Unterschriftsbeglaubigung in NRW

Verfasst: 03.03.2008, 08:18
von Bine65
Guten Morgen,

hier in Hessen gibt es die Möglichkeit, seine Unterschrift auch von dem Ortsgericht/Ortsvorsteher beglaubigen zu lassen. Dies ist wesentlich kostengünstiger als beim Notar.

Wie ist das in N R W ?

Da ich für einen Bekannten in NRW einen grundbuchamtlichen Eintragungsantrag vorbereitet habe und dieser gemäß § 29 GBO öffentlich beglaubigt werden muss, wüßte ich gern, ob es bei euch auch eine Alternative zum Notar gibt?

LG und einen schönen Wochenanfang

Bine 65

Verfasst: 03.03.2008, 08:30
von Jupp03/11
Welchen Antrag?

Verfasst: 03.03.2008, 08:39
von Bine65
Eintragung einer Grundschuld ohne Zwangsvollstreckungsunterwerfung.

Verfasst: 03.03.2008, 08:51
von Jupp03/11
Für derartige Eintragungen/Beglaubigungen ist in NRW ausschließlich der Notar zuständig. Die Möglichkeit, die es in Hessen gibt, gibt es in NRW nicht. Siehe hierzu auch RD-Nr.: 162 Stöber, 12. Auflage

Verfasst: 03.03.2008, 09:17
von Bine65
Danke für deinen Hinweis.

Da mein Bekannter an der Landesgrenze zu Hessen wohnt, wird er wohl mal kurz rüberhüpfen müssen.

Ich habe eben telefonisch abgeklärt, dass das Grundbuchamt Höxter eine UB durch einen hessischen Ortsvorsteher anerkennt.


Wünsche noch einen guten Start in die Woche

LG Bine 65

:andiearbeit