Hallo ihr Lieben,
hab schon wieder ein Problem. Wir haben KV gemacht, Kaufpreis sollte in 2 Raten gezahlt werden. Nach Zahlung 1. Rate sollte Umschr. beantragt werden. Ist auch erfolgt. 2. Rate sollte bis zum 01.10.07 gezahlt werden. Hierauf ist nur die Hälfte gezahlt worden. Verkäuferin möchte nun Rest vollstrecken und wir sollen ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages übersenden. Muss ich nun in der Vollstreckungsklausel einen bestimmten Betrag angeben oder kann ich ne ganz normale Klausel erteilen "....wird (Verkäuferin) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen (Käufer) erteilt"
Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines KV
- sunshine24
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo Silvi,
ich bin zwar keine Notarfachangestellte, hatte aber während meiner Ausbildung als Refa (wir hatten aber auch ein Notariat) ein paar Dinge mitbekommen. Wir haben nie einen Betrag in der Klausel angegeben. Sondern immer nur die Klausel:
"Vorstehende Ausfertigung wird der Verkäuferin
Frau ......
Straße
Wohnort
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer erteilt".
Ort, Datum
Unterschrift
Mehr nicht. Aber vielleicht kann ja auch noch jemand anders helfen, da ich wie gesagt keine gelernte Notarfachangestellte bin.
ich bin zwar keine Notarfachangestellte, hatte aber während meiner Ausbildung als Refa (wir hatten aber auch ein Notariat) ein paar Dinge mitbekommen. Wir haben nie einen Betrag in der Klausel angegeben. Sondern immer nur die Klausel:
"Vorstehende Ausfertigung wird der Verkäuferin
Frau ......
Straße
Wohnort
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer erteilt".
Ort, Datum
Unterschrift
Mehr nicht. Aber vielleicht kann ja auch noch jemand anders helfen, da ich wie gesagt keine gelernte Notarfachangestellte bin.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Vorzimmerkeule
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Wobei es meiner Meinung nach aber auch nicht verkehrt sein dürfte, wenn Du die Klausel dahingehend einschränkst, dass diese nur über den Betrag X (zzgl. Zinsen) erteilt wird, eben weil eine 1. Rate in Höhe von X schon gezahlt wurde.
Liebe Grüße, Manu