Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung eines KV

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Silvi
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#1

27.02.2008, 17:04

Hallo ihr Lieben,
hab schon wieder ein Problem. Wir haben KV gemacht, Kaufpreis sollte in 2 Raten gezahlt werden. Nach Zahlung 1. Rate sollte Umschr. beantragt werden. Ist auch erfolgt. 2. Rate sollte bis zum 01.10.07 gezahlt werden. Hierauf ist nur die Hälfte gezahlt worden. Verkäuferin möchte nun Rest vollstrecken und wir sollen ihr eine vollstreckbare Ausfertigung des Vertrages übersenden. Muss ich nun in der Vollstreckungsklausel einen bestimmten Betrag angeben oder kann ich ne ganz normale Klausel erteilen "....wird (Verkäuferin) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen (Käufer) erteilt"
LG Silvi
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sunshine24
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#2

27.02.2008, 17:11

Hallo Silvi,

ich bin zwar keine Notarfachangestellte, hatte aber während meiner Ausbildung als Refa (wir hatten aber auch ein Notariat) ein paar Dinge mitbekommen. Wir haben nie einen Betrag in der Klausel angegeben. Sondern immer nur die Klausel:

"Vorstehende Ausfertigung wird der Verkäuferin

Frau ......
Straße
Wohnort

zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen den Käufer erteilt".

Ort, Datum

Unterschrift



Mehr nicht. Aber vielleicht kann ja auch noch jemand anders helfen, da ich wie gesagt keine gelernte Notarfachangestellte bin.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Vorzimmerkeule
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#4

27.02.2008, 17:18

Wobei es meiner Meinung nach aber auch nicht verkehrt sein dürfte, wenn Du die Klausel dahingehend einschränkst, dass diese nur über den Betrag X (zzgl. Zinsen) erteilt wird, eben weil eine 1. Rate in Höhe von X schon gezahlt wurde.
Liebe Grüße, Manu
Gast

#5

27.02.2008, 17:23

Ich würde keinen Betrag einsetzen.
Silvi
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#6

27.02.2008, 18:19

ok, werde keinen Betrag einsetzen. Hatte ich eigentlich auch so gedacht, war mir nur unsicher.
LG Silvi
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