Vollmacht zum Ersteigern eines Grundstücks

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Silvi
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#1

26.02.2008, 16:03

Kann mir jemand ein Muster einer Vollmacht zum Ersteigern eines beliebigen Grundstücks senden?
Unser Mandant möchte seine Ehefrau bevollmächtigen, für ihn auf ein Grundstück zu bieten, soll aber kein bestimmtes Zwangsversteigerungsverfahren angegeben werden.
Find in unseren Büchern mal wieder, wie so oft, nichts passendes.
LG Silvi
Gast

#2

26.02.2008, 16:29

Hallo Silvi, hier eine Vollmacht, die ich mal vorbereitet habe.

Der Erschienene erklärte sodann folgende

Grundstückserwerbsvollmacht

Der Vollmachtgeber erklärte, hiermit Spezialvollmacht zu erteilen an seine Ehefrau ................. Dieser gibt er die Befugnis, für ihn und in seinem Namen, ein beliebiges Objekt im Wege der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht .............. /beliebigen Amtsgericht zu erwerben, und zwar zu den Geboten, Preisen, Verpflichtungen und Bedingungen, die dem Bevollmächtigten angemessen erscheinen;
• alle Nachweise zu fordern; sich alle Urkunden und Schriftstücke aushändigen zu lassen und hierfür Entlastung zu erteilen;
• alle Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, um das Eigentum am zu erwerbenden Vertragsgegenstand zu übertragen und alle erforderlichen vom Gesetz vorgeschriebenen Bewilligungen und Anträge abzugeben;
• alle gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen und Versicherungen abzugeben;
• alle Versteigerungsprotokolle zu unterzeichnen;
• alle Formalitäten in Grundbüchern und Grundstücksregistern zu veranlassen;
• alle Anzeigen, Zustellungen und Zahlungsangebote zu machen; alle Anordnungen zu bewirken;
• den Erwerbspreis zu Händen des Verkäufers oder der eingetragenen Gläubiger zu zahlen; alle Hinterlegungen vorzunehmen;
• den Vollmachtgeber persönlich der sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen;
• alle Löschungsanträge zu stellen und alle Ansprüche zur Ausführung des Vertrages geltend zu machen;
• alle Erklärungen abzugeben, und entgegenzunehmen sowie Eingaben ein-zureichen, die auf steuerlicher Ebene erforderlich sind.

Zu den angeführten Zwecken darf der Vollmachtnehmer alle Urkunden und Schriftstücke errichten und unterzeichnen, Domizil wählen, Untervollmacht erteilen, Personenstandserklärungen abgeben, überhaupt alles tun, was notwendig oder nützlich ist, selbst wenn es nicht ausdrücklich in der vorliegenden Urkunde vorgesehen ist.

Diese Niederschrift wurde dem Vollmachtgeber von der Notarin vorgelesen, vom Vollmachtgeber genehmigt und zusammen mit der Notarin wie folgt unterschrieben:

Ich hoffe, ich konnte helfen :)
Silvi
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#3

26.02.2008, 16:54

:thx
LG Silvi
Gast

#4

27.02.2008, 09:38

Bitte, gern geschehen :pcwink
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