Seite 2 von 2

Verfasst: 21.02.2008, 11:51
von Bibi
@Jupp, da muss ich Dir leider widersprechen. Auf der gelben Karte ist dies ja auch vorgesehen "Verfügungen von Todes wegen"; man muss also auch bei Testamenten (gerade da) die Standesämter benachrichtigen.

Verfasst: 21.02.2008, 11:55
von Jupp03/11
nein
Auf den gelben Karten steht das für Erbverträge, die beim Notar in Verwahrung bleiben können.

Verfasst: 21.02.2008, 15:03
von Kordu
Bei uns sind das auch gelbe Karten!!

Und ja: Man kreuzt an ".... Änderung der Erbfolge"!!

Und: :zustimm @Jupp03: Bei einem Testament müsst Ihr nicht die Standesämter unterrichten! Das macht grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem Ihr das Testament hinterlegt.