Gütertrennung - weitere Bearbeitung nach Beurkundung

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Bibi
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#11

21.02.2008, 11:51

@Jupp, da muss ich Dir leider widersprechen. Auf der gelben Karte ist dies ja auch vorgesehen "Verfügungen von Todes wegen"; man muss also auch bei Testamenten (gerade da) die Standesämter benachrichtigen.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Jupp03/11

#12

21.02.2008, 11:55

nein
Auf den gelben Karten steht das für Erbverträge, die beim Notar in Verwahrung bleiben können.
Kordu

#13

21.02.2008, 15:03

Bei uns sind das auch gelbe Karten!!

Und ja: Man kreuzt an ".... Änderung der Erbfolge"!!

Und: :zustimm @Jupp03: Bei einem Testament müsst Ihr nicht die Standesämter unterrichten! Das macht grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem Ihr das Testament hinterlegt.
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