Gütertrennung - weitere Bearbeitung nach Beurkundung

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Bibi
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#1

20.02.2008, 14:12

Hallo Ihr Lieben,

ich bin heute irgendwie mit dem Klammerbeutel gepudert... Vielleicht kann mir hier jemand helfen: Hier wurde eine Gütertrennung beurkundet, die ich jetzt weiter bearbeiten soll. Die GT soll im Register eingetragen werden.

Wo ist das Güterrechtsregister für Berlin? Beim Familiengericht?

Müssen hier auch die Standesämter benachrichtigt werden?

Wäre echt dankbar für einen kleinen Denkstupser, damit ich hier weiterkomme.

Lieben Dank und schönen Tag noch.

Bibi
Kordu

#2

20.02.2008, 14:17

Steht da einfach drin, dass die Eintragung in das Güterrechtsregister beantragt wird oder - was eigentlich häufiger der Fall ist - wie folgt:

Wir beantragen die Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister. Der Notar soll jedoch die Eintragung nur auf besondere schriftliche Anweisung eines von uns veranlassen.
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Bibi
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#3

20.02.2008, 14:18

"Wir beantragen die Eintragung im Güterrechtsregister." steht drin, also muss ich den Vertrag ja jetzt sofort übersenden.

Bibi
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Kordu

#4

20.02.2008, 14:20

Ok! Alles klar!!

Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk auch nur einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Da würde ich eine Ausfertigung des Ehevertrages hinschicken. Heiratsurkunde muss beigefügt werden.

Außerdem müssen die Geburtsstandesämter beider Eheleute benachrichtigt werden!
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Bibi
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#5

20.02.2008, 14:23

Danke Kordu. Das hat man jetzt davon, dass man nicht so viel Notariat macht. Aber zum Glück findet man ja wenigstens hier kompetente Unterstützung.

LG
Bibi
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Kordu

#6

20.02.2008, 14:25

Bitte, bitte! Gern geschehen! :lol:
Jupp03/11

#7

20.02.2008, 15:13

Heiratsurkunde muss beigefügt werden.
Ich meine, man braucht Auszug aus dem Familienstammbuch, aus dem sich auch die Namen der Eltern ergeben. Ist auf jeden Fall im hiesigen Raum so.
Kordu

#8

20.02.2008, 16:42

Übrigens: Herr Google hat mir gerade das hier verraten:

In Berlin wird das Güterrechtsregister zentral beim Amtsgericht Charlottenburg geführt.
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Bibi
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#9

21.02.2008, 11:42

Bei der Benachrichtigung der Geburtsstandesämter muss ich doch dieselben Karten nehmen, wie wenn ich diese über ein Testament informiere, oder? Muss ich dann ankreuzen "notarielle Urkunde über die Änderung der Erbfolge"? :?:
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Jupp03/11

#10

21.02.2008, 11:49

das sind zumindest bei uns -gelbe Karten-. ansonsten ja.
Bei einem Testament unterrichtet ihr nicht die Standesämter. Das macht das Gericht.
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