Hallo alle zusammen,
ich habe hier folgenden Fall:
A hat an B verkauft. Nach Belehrung wurde ausdrücklich auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung verzichtet. Auflassungserklärung wurde im Vertrag aufgenommen. B hat den Kaufpreis bisher nicht gezahlt. B will nun weiterveräußern an C.
Meine Frage nun:
Kann der Auflassungsanspruch abgetreten werden, obwohl eine Vormerkung nicht eingetragen ist?
Ich habe hier schon in der Literatur nachgelesen. Wirklich viel habe ich nicht gefunden.
M. E. kann der Auflassungsanspruch nur abgetreten werden, wenn eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist?!
Sehe ich das richtig oder kann der Auflassungsanspruch auch ohen Vormerkung abgetreten werden?
Wenn ja, hat jemand ein Muster für mich?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Abtretung des Auflassungsanspruches auch ohne Vormerkung?
Ich würde sagen, dass das geht.
Man kann auch den Auflassungsanspruch isoliert abtreten.
Um aber C zu schützen, sollte nun eine Auflassungsvormerkung für ihn in das GB eingetragen werden, d.h. A muss mitwirken, damit die AV ins GB eingetragen werden kann.
Man kann auch den Auflassungsanspruch isoliert abtreten.
Um aber C zu schützen, sollte nun eine Auflassungsvormerkung für ihn in das GB eingetragen werden, d.h. A muss mitwirken, damit die AV ins GB eingetragen werden kann.
Hi Kordu,
also müßten A, B und C zur Beurkundung erscheinen und A müßte dann der Weiterveräußerung zustimmen und der Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten C zustimmen?
B tritt dann seinen Auflassungsanspruch aus der Auflassung an C ab?!
Hmmm, hört sich eigentlich einfach an, aber nachdem was ich im Kommentar zur Grundbuchordnung gelesen habe bin ich mir da echt total unsicher?!
also müßten A, B und C zur Beurkundung erscheinen und A müßte dann der Weiterveräußerung zustimmen und der Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten C zustimmen?
B tritt dann seinen Auflassungsanspruch aus der Auflassung an C ab?!
Hmmm, hört sich eigentlich einfach an, aber nachdem was ich im Kommentar zur Grundbuchordnung gelesen habe bin ich mir da echt total unsicher?!
Am einfachsten ist es natürlich, dass Du den Rechtspfleger anrufst und mit ihm das vorher besprichst! Dann kann nix schief gehen.
P.S.: Woher kommst Du aus Niedersachsen? Kannst Du mir ja per PN schreiben.
P.S.: Woher kommst Du aus Niedersachsen? Kannst Du mir ja per PN schreiben.
Übrigens. Ich habe hier was gefunden zu Deinem Thema:
http://books.google.com/books?id=7wKXou ... ESwfV_3z0w
Blätter mal ein bisschen!
Ich sehe also wirklich kein Problem, würde aber -wie gesagt- nun eine AV zu Gunsten C eintragen, damit C wirklich gesichert ist. Da müsste aber natürlich A mitwirken.
http://books.google.com/books?id=7wKXou ... ESwfV_3z0w
Blätter mal ein bisschen!
Ich sehe also wirklich kein Problem, würde aber -wie gesagt- nun eine AV zu Gunsten C eintragen, damit C wirklich gesichert ist. Da müsste aber natürlich A mitwirken.
Dort steht seitenlang etwas über das Problem Weiterverkauf vor Eigentumserwerb. Ob dieses allerdings hier passt, weil B ja kein Eigentümer wird, hab ich nicht abschließend geprüft und nicht vollständig durchgelesen.
Schönen Feierabend.
Schönen Feierabend.