Nachverpfändung eines Nießbrauchrechts

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Gast

#1

18.02.2008, 12:58

[font=Comic Sans MS] [/font]Hat jemand von euch schon einmal ein bereits eingetragenes Nießbrauchsrecht nachverpfändet?

Sachverhalt:

A, B und C sind Eigentümer eines Grundstücks

D hat den Nießbrauch an dem Grundstück

D überträgt jetzt weiteren Grundbesitz auf A, B und C

auf übertragenem Grundbesitz soll Nießbrauch nachverpfändet werden mit gleichen Bedingungen wie bei erstem Grundbesitz

Nießbrauch auf erstem Grundbesitz soll aber auch gelöscht werden.



Jemand eine Idee was man da genau formulieren/beachten muss?
Kordu

#2

18.02.2008, 13:04

:bahnhof

Warum bestellt Ihr nicht einfach ein neues Nießbrauchsrecht für den neu übertragenen Grundbesitz und bewilligt und beantragt die Löschung des Nießbrauchsrechts auf dem bereits übertragenen Grundbesitz?

Oder habe ich hier irgendetwas falsch verstanden?

Warum kompliziert, wenn's auch einfach geht? :wink:
Jupp03/11

#3

18.02.2008, 13:25

§ 16 Abs. 2 GBO ist zu beachten bei der Vertragsgestaltung
Gast

#4

20.02.2008, 16:15

Danke für den Tip. Chef hat sich ganz anders überlegt und lässt den Nießbrauch ganz weg.
Ich sag ja: Erst die Pferde scheu machen und dann nix is.
Jupp03/11

#5

20.02.2008, 16:19

Dann muss aber belehrt werden über die Folgen.
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