Kaufvertrag und Gegenleistung

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stef
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#1

15.02.2008, 10:45

Hallo,

ich stehe hier vor einem Problem und die Angelegenheit eilt (!!!):

Es soll ein Kaufvertrag gegen Übernahme der Grundschuld geschlossen werden, dadurch ist der Kaufpreis bereits in voll Höhe abgedeckt. Übertragen werden sollen aber auch gleichzeitig sämtliche Rechte an einem Fond und im Prinzip der Sicherung des Darlehens dient. Das bedeutet, dass die Zahlungen nicht auf das Darlehen sondern in den Fond geflossen sind, während das Darlehn nur hinsichtlich der Zinsen bedient wurde. Der Fond hat auch ein Guthaben, das noch bestimmt wird.

Wie könnte ich diese Gegenleistung im Kaufvertrag festhalten bzw. was habe ich zu beachten evtl. auch bei der Abwicklung?

Gruß,
Steffi
Zuletzt geändert von stef am 15.02.2008, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
Jupp03/11

#2

15.02.2008, 11:13

Du solltest hier mal etwas konkreter ausführen, insbesondere Zahlen nennen. Wie hoch ist der Kaufpreis? In welcher Höhe ist die Grundschuld im Grundbuch eingetragen? In welcher Höhe valutiert diese noch -wohl noch in voller Höhe-? Was passiert mit dem Fondguthaben? Ist die Übernahme der Grundschuld und des Fond schon genehmigt?
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stef
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#3

15.02.2008, 11:27

Kaufpreis beträgt 100.000,-- Euro und die Grundschuld ist auch in gleicher Höhe im GB eingetragen und valutiert in gleicher Höhe, so dass der Kaufpreis bereits als erbracht gilt. Zinsen wurden nur bez.

Mein Problem ist die Übernahme des Fond. Die Daten bekomme ich erst noch, aber Entwurf muss raus... Gen. liegen nicht vor...
Notargehilfe

#4

15.02.2008, 11:32

Wenn ichs richtig verstehe:

Verkauft wird Grundbesitz sowie ein Wertpapier-Fonds.

Gegenleistung ist eine Schuldübernahme (Darlehensverbindlichkeit einschl. Grundschuld), zu dessen weiterer Sicherheit der Fonds verpfändet ist.

Für die Kosten ist somit zu vergleichen, was höher ist: Der Wert des Grundbesitzes zzgl. des Fonds oder der Kaufpreis.

Bzgl. des Fonds kann im Kaufvertrag nur die Verpflichtung zur Übertragung (vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers) aufgenommen werden. Es wäre zu klären, ob ihr für die Umschreibung des Grundbesitzes auch eine Bestätigung braucht, dass die Umschreibung des Fonds erfolgt ist.
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#5

15.02.2008, 11:51

Danke, so würde ich es auch sehen, kläre dies ab.
Kordu

#6

15.02.2008, 12:13

Notargehilfe hat geschrieben:Wenn ichs richtig verstehe:

Verkauft wird Grundbesitz sowie ein Wertpapier-Fonds.

Gegenleistung ist eine Schuldübernahme (Darlehensverbindlichkeit einschl. Grundschuld), zu dessen weiterer Sicherheit der Fonds verpfändet ist.

Für die Kosten ist somit zu vergleichen, was höher ist: Der Wert des Grundbesitzes zzgl. des Fonds oder der Kaufpreis.

Bzgl. des Fonds kann im Kaufvertrag nur die Verpflichtung zur Übertragung (vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers) aufgenommen werden. Es wäre zu klären, ob ihr für die Umschreibung des Grundbesitzes auch eine Bestätigung braucht, dass die Umschreibung des Fonds erfolgt ist.
:good
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#7

17.02.2008, 12:03

@Notargehilfe

Bzgl. des Fonds wird die Bank ihre Zustimmung erteilen. Wir haben uns auch dafür entschieden, dass wir vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers eine AV mit aufnehmen, sodass wir erst dann die Umschreibung veranlassen. Die Unterlagen müssten uns aber bereits vorher zugehen, sind angefordert.

Bzgl. der übernommenen GS müsste uns die Bank doch nur bestätigen, dass der Verkäufer aus der Schuld entlassen wird, sodass dies Voraussetzung für die Umschreibung sein müsste? Ein Schreiben über den genauen Valutenstand haben wir auch.

Verkehrswert gleich KP. Nur wie bringe ich das Guthaben des Fonds unter? Denn es soll doch kein KP fließen.

Ich hoffe, das war irgendwie verständlich.

Steffi
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Kithara
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#8

17.02.2008, 14:45

Soweit ich Dich verstanden habe dient der Fonds doch auch zur Absicherung der dinglich gesicherten Darlehensverbindlichkeiten. Nach Ablauf der Einzahlungsfrist wird also der Fonds an die Bank zurückfließen (ist sicherlich an diese auch sicherungshalber abgetreten) um einen Teil des Darlehens ablösen. Das ist eine ähnliche Finanzierungsregelung wie durch Grundschuld gesicherte Darlehensverträge mit Bausparvertrag dessen Guthaben nach Ablauf der Einzahlungsfrist in das Darlehen fließt um die Laufzeit zu verkürzen. Lass Dir mal die alten Darlehensunterlagen vorlegen, da sind die Sicherheiten komplett aufgeführt.

Also übernimmt der Käufer in Anrechnung auf den Kaufpreis dinglich und persönlich (mit Abtretung der Rückgewähransprüche und jeweiliger Unterwerfung etc.) die eingetragenen fälligen Grundschulden und die zugrunde liegenden Darlehensverbindlichkeiten sowie den an die seinerzeitige Finanzierung gekoppelten Fonds-Vertrag nebst dem bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des KV eingezahlten Fonds Guthaben in Höhe von Betrag X.

Dementsprechend muss sich der Käufer im Kaufvertrag gegenüber dem Verkäufer und gegenüber der finanzierenden Bank verpflichten den Fonds Vertrag zu übernehmen und vertragsgemäß zu bedienen sowie das nach Ablauf der Einzahlungsfrist vorhandene Guthaben aus dem Fond Nr..... bei der..... an die ... (finanzierende Bank) zu Darlehens-Nr..... zu zahlen und in das Darlehen einfließen zu lassen. Auch insoweit sollten die Bank und das Investmentinstitut der Übernahme zustimmen.
Wohl dem der´s Beste nicht verlor, im Kampf des Lebens den Humor
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