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Vertretung bei Gesellschafterversammlung

Verfasst: 14.02.2008, 11:17
von Nadine84
Guten Morgen!
Ich habe eine Frage zu folgendem Fall:
Vorliegende Urkunde beinhaltet einen Kauf- und Übertragungsvertrag von Gesellschaftsanteilen nebst Gesellschafterversammlung (in 1 Urkunde).
Also: Bislang gibt es 4 Gesellschafter, davon ist 1 Geschäftsführerin. Die Geschäftsführerin überträgt ihren Gesellschaftsanteil an 3 neue Gesellschafter und wird als Geschäftsführerin abberufen. Es werden 2 neue Geschäftsführer bestellt.

Frage: Müssen hier alle Gesellschafter zusammen persönlich erscheinen bezüglich der Gesellschafterversammlung oder können diese sich auch vertreten lassen? Wenn Vertretung möglich, muss die Vollmacht dann öffentlich beglaubigt oder beurkundet werden?

Vorab schon mal vielen Dank für Antworten.

Gruß Nadine

Verfasst: 14.02.2008, 21:34
von No.Me.
Sehr sicher bin ich mir bei dem Punkt, dass die Gesellschafter sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen können. Unsicher bin ich dahingehend, ob die Vollmacht in beglaubigter Form vorliegen muss. Ich glaube, dass es ausreicht, wenn die Vollmacht privatschriftlich im Original vorliegt. Wenn Gleichzeitig der Gesellschafsrvertrag geändert wird benötigst du aufjedenfall gem. § 2 Abs. 2 GmbHG eine notarielle Vollmacht.

Verfasst: 15.02.2008, 09:39
von Nadine84
Vielen Dank. Die Mandantin meinte nämlich auch, dass es im Original reicht. Also eine Satzungsänderung wird nicht vorgenommen. Das hat mir sehr geholfen.

Verfasst: 16.02.2008, 00:04
von wifey
In solchen Fällen haben wir auch immer nur eine privatschriftliche Vollmacht (notariell nicht erforderlich) erteilt.