Erbausschlagung - was schreibt Ihr dem Gericht?

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Gast

#1

07.02.2008, 09:09

Hai,

ja, ich weiß, ich habe häufig Fragen in letzter Zeit... :oops:

Nur so mal: jedes Mal, wenn ich dem Gericht ne Erbausschlagung schicke, denke ich kurz, was ich denen so schreibe. "übersende ich... zur Kenntnis / mit der Bitte um Beachtung / zur weiteren Bearbeitung / ?"

Das ist jetzt kein schwerwiegendes Problem, aber trotzdem würde mich mal interessieren, ob Ihr denen "was schlauer klingendes" schreibt :wink:

LG

River_Poet
Kordu

#2

07.02.2008, 09:12

Wir schreiben gar nichts. Die Urkunde wird ohne Begleitbrief beim Nachlassgericht abgegeben. Fertig!
Kordu

#4

07.02.2008, 09:26

Stell Dir mal vor, lieber Jupp! Man kann solche Urkunden in Umschläge stecken und dann verschicken. Das bleibt jetzt aber unser Geheimnis, gelle! Nicht weiter erzählen!
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Lena
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#5

07.02.2008, 09:55

Wenn ich ein auswärtiges Gericht hätte würd ich zur NOt schreiben: Zur weiteren Verwendung. Oder gar nix - weil meistens ist ja die Erbausschlagung eh an ein best. Gericht adressiert...

Aber - generell tendiere ich dazu diese Erklärung den Beteiligten im Original auszuhändigen. Denen zu sagen: Seh zu dass du die innerhalb der Frist zum Gericht schickst, am besten per Einschreiben/Rückschein. Und damit ist das Büro außen vor... Weil selbst ein Einschr./Rücksch. reicht nicht im Fall dass nix ankommt als offizieller Nachweis, dass wir das zu nem best. Datum geschickt haben. Und manche Leute kommen ja wirklich nur auf den letzten Drücker - und dann ist das denen ihr eigenes Risiko wenn die Ausschlagung nicht innerhalb der Frist beim Nachlassgericht vorliegt.
Liebe Grüße
Lena

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Terry
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#6

07.02.2008, 11:19

Wir schicken dem AG das Original und eine begl. Abschrift der Urkunde mit der Bitte, den Empfang des Originals auf der begl. Abschrift zu bestätigen.
Diese begl. Abschrift incl. Empfangsbestätigung wird dann zur Urkundensammlung genommen.
Gast

#7

07.02.2008, 13:43

Das ist natürlich eine elegante Lösung, Terry.

Ich würd mich nicht trauen, das an Mandanten weiterzuleiten - manche sind da doch seehr schusselig und / oder unbeholfen.
Gast

#8

07.02.2008, 13:45

Wir schreiben dem AG gar keinen Brief. Erbausschlagungen werden bei uns grundsätzlich den Beteiligten ausgehändigt mit dem Hinweis die Erbausschlagung innerhalb der Frist dem AG einzureichen.

Nur bei ganz speziellen Fällen z.B. in Verbindung mit einem Erbscheinsantrag reichen wir schon mal die Erbausschlagung mit ein.
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Lena
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#9

07.02.2008, 15:38

River_Poet hat geschrieben:Ich würd mich nicht trauen, das an Mandanten weiterzuleiten - manche sind da doch seehr schusselig und / oder unbeholfen.
Na ja, aber ist deren eigenes Risiko. Und einen Brief versenden sollte jeder können! Wir sollten zwar ab und zu etwas mehr an Dienstleistungen bringen - aber wir sind weder Postbote noch dafür verantwortlich, dass wir den BEteiligten alles abnehmen...

Man sollte auch immer etwas an den Kosten/Nutzen-Faktor für die Kanzlei denken... Eine Ausschlagung "bringt" normalerweise grad mal die Mindesgebühr von € 10,-. Mehr doch wohl eher selten. Dafür die Verantwortung übernehmen dass etwas fristgerecht ans richtige Gericht gesandt wird... neee... :dagegen
Liebe Grüße
Lena

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#10

04.03.2008, 14:31

Hallo,

also wir senden die Erklärung immer von hier aus ans Gericht mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Ist ja kaum Arbeit, bringt aber (der Kostenrevisor hat es abgesegnet) weitere Gebühren (mindestens € 10,00 / Betreuungsgebühr / Weiterleitung an Dritte). Sonst lohnt sich diese UB ja kaum. :(
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