Erbausschlagung - was schreibt Ihr dem Gericht?

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Helga60
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#11

05.03.2008, 21:32

@ catwysel

Wir rechnen bislang nur die Gebühren für die Erbschaftsausschlagung
ab.
Wie sieht denn Deine Kostenrechnung an den Erschienenen aus? Setzt
Du die Betreuungsgebühr auch auf die Urkunde? Wo kann unsereiner
nachlesen, dass hier eine Betreuungsgebühr genommen werden darf?

Viele Grüße
Helga
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Pepsi
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#12

06.03.2008, 09:38

das würd mich auch mal interessieren! die gibts eigentlich nur bei reiner U-Begl. ohne Entwurf..
Gast

#13

07.03.2008, 22:05

Lena hat geschrieben:
River_Poet hat geschrieben:Ich würd mich nicht trauen, das an Mandanten weiterzuleiten - manche sind da doch seehr schusselig und / oder unbeholfen.


Man sollte auch immer etwas an den Kosten/Nutzen-Faktor für die Kanzlei denken... Eine Ausschlagung "bringt" normalerweise grad mal die Mindesgebühr von € 10,-. Mehr doch wohl eher selten. Dafür die Verantwortung übernehmen dass etwas fristgerecht ans richtige Gericht gesandt wird... neee... :dagegen
Meine Zustimmung. Wir haben außerdem einen Vordruck mit div.
Belehrungen, den wir uns unterschreiben lassen und schon sind wir außen
vor; der Mandant trägt in dem Fall das Risiko.

Ich halte das für eine sinnvolle Lösung.

Gruß Lou
Gast

#14

07.03.2008, 22:17

Lena hat geschrieben:
River_Poet hat geschrieben:Ich würd mich nicht trauen, das an Mandanten weiterzuleiten - manche sind da doch seehr schusselig und / oder unbeholfen.
Na ja, aber ist deren eigenes Risiko. Und einen Brief versenden sollte jeder können! Wir sollten zwar ab und zu etwas mehr an Dienstleistungen bringen - aber wir sind weder Postbote noch dafür verantwortlich, dass wir den BEteiligten alles abnehmen...

Man sollte auch immer etwas an den Kosten/Nutzen-Faktor für die Kanzlei denken... Eine Ausschlagung "bringt" normalerweise grad mal die Mindesgebühr von € 10,-. Mehr doch wohl eher selten. Dafür die Verantwortung übernehmen dass etwas fristgerecht ans richtige Gericht gesandt wird... neee... :dagegen
Verantwortung übernehmen dass etwas fristgerecht ans richtige Gericht gesandt wird... neee... :dagegen[/quote]

Meine Zustimmung. Wir haben außerdem einen Vordruck mit div.
Belehrungen, den wir uns unterschreiben lassen und schon sind wir außen
vor; der Mandant trägt in dem Fall das Risiko.

Ich halte das für eine sinnvolle Lösung.

Gruß Lou
polli
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#15

11.03.2008, 14:42

Unser Muster:

In der Nachlassangelegenheit
?? ??, verstorben am ??
- Aktenzeichen ?? -


überreiche ich im Auftrag des ?? des Verstorbenen, Herrn/Frau ??,
als Anlage die Erbausschlagung vom ?? - Nr. ?? meiner Urkundenrolle Jahrgang 200?? -.

Mit freundlichen Grüßen
N o t a r
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#16

11.03.2008, 14:55

Wir geben die Ausschlagungserklärung auch den Erben mit mit der Bitte, diese persönlich bei Gericht abzugeben oder selbst per Einschreiben/Rückschein dorthin zu senden. Bisher gabs damit auch noch keine Schwierigkeiten. In ganz ganz seltenen Fällen (so für die "guten" Mandanten) schicken wir es auch schon mal selbst weg "..zum dortigen Verbleib."
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
Helga60
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#17

11.03.2008, 15:36

Wir übersenden die Urkunde für unsere Mandanten immer an das
Gericht. Wenn ich aber so Eure Ausführungen lese, ist dies für uns
ja nicht so ganz ohne Risiko.

@ Lou

wie sieht denn Euer Vordruck so aus, den Ihr Euch von
den Mandanten unterschreiben lasst? Würde mich
interessieren.

Gruß Helga
Gast

#18

11.03.2008, 17:13

Hallo,

stelle ich morgen rein; bin schon zu Hause und hab's nicht wirklich
im Kopf.:wink:

Bis morgen
Lou
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Pepsi
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#19

11.03.2008, 19:24

@polli: "im Auftrag des Verstorbenen" :shock:
Kordu

#20

11.03.2008, 19:28

Pepsi hat geschrieben:@polli: "im Auftrag des Verstorbenen" :shock:
Stimmt, ist mir noch gar nicht aufgefallen.

Der ist wirklich gut! Bild
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