Klauselumschreibung

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Puschelchen
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#1

06.02.2008, 11:43

hallo, habe mal wieder ein "klitzekleines" Problem. Ich soll hier das erste mal eine Klauselumschreibung für eine GS fertigen. Die GS-Gläubigerin (A) hat ihren GS-Betrag an eine Versicherung abgetreten. Abtretungserklärung liegt mir vor und auch die "alte" vollstreckbare Ausfertigung der GS. Was ist nun zu tun und vor allem wie formuliert man dies. Welche Kosten entstehen?

DANKE :cry:
StineP

#2

06.02.2008, 11:46

Ich glaube nicht, dass du ne Titelumschreibung benötigst, sondern nur ne Rechtsnachfolgeklausel (727 ZPO), oder???

Hab grad keinen Antrag parat, weil ich zuhause bin.
Jupp03/11

#3

06.02.2008, 11:47

Handelt es sich um eine Briefgrundschuld und ist die Abtretung im Grundbuch eingetragen?
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#4

06.02.2008, 11:48

Handelt es sich um eine Briefgrundschuld und ist die Abtretung im Grundbuch eingetragen?
Also es ist ein Buchgrundschuld und ja die Abtretung ist im Grundbuch bereits eingetragen.
Dottie
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#5

06.02.2008, 11:50

Aso würd efa ne qualifzierte Klausel nach § 727 ZPO (Rechtsfolge) beantragen, zuständig wäre Rechtspflegerin. Schickste efa dn Titel hin und die Abtretungserklärung und bittest um Klauselerteilung.
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#6

06.02.2008, 11:52

Aso würd efa ne qualifzierte Klausel nach § 727 ZPO (Rechtsfolge) beantragen, zuständig wäre Rechtspflegerin. Schickste efa dn Titel hin und die Abtretungserklärung und bittest um Klauselerteilung.
Aber ich bzw. der Notar muss doch die Klauselumschreibung vornehmen ist ja schließlich ne Urkunde von ihm und kein Urteil von nem Gericht. Oder?
Jupp03/11

#7

06.02.2008, 11:54

ich stell nachher was rein, wenn es vorher kein anderer macht.
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#8

06.02.2008, 11:58

ich stell nachher was rein, wenn es vorher kein anderer macht.
Du bist ja lieb, danke dir. *schmatz* DANKE
Jupp03/11

#9

06.02.2008, 12:09

Vorstehende Vollstreckungsklausel wird auf die

(Vers.)

als Rechtsnachfolgerin der bisherigen Gläubigerin, ______________________, umgeschrieben, und zwar mit ____ % Jahreszinsen seit dem ________ und Nebenleistung in Höhe von ___ des Grundschuldkapitals (? bitte nachsehen, ob diese vereinbart ist in der Grundschuldurkunde) und zwar zum Zwecke der Zwangsvollstreckung sowohl wegen des persönlichen als auch wegen des dinglichen Anspruchs, insbesondere auch zum Zwecke der Zwangsvollstreckung in den belasteten Grundbesitz.

Die Rechtsnachfolge der Gläubigerin ist nachgewiesen durch:

a) durch Einsichtnahme in die begl. Kopie der Abtretungserklärung der ____________________________
vom ________

b) durch Einsichtnahme des Notars über passwortgeschützten Internetzugang vom
_________ in das Grundbuch des Amtsgerichts ________von ___________ Blatt ______. Dort ist der Rechtsübergang im Grundbuch in Abt. III unter Veränderungen entsprechend
vermerkt.

Kopie der Abtretungserklärung der _____________ vom ______________ und Kopie des Grundbuchs werden in der Anlage beigefügt.


Ort, Datum



N o t a r


Notarkostenberechnung (§ 154 KostO)

Geschäftswert: (Grundschuldsumme) EUR
Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen gerichtlicher oder
notarieller Urkunden; Prüfung einer Rechtsnachfolge §§ 32, 141,
133 Satz 1 Alt. 2 KostO, § 726 ZPO ff. 5/10




N o t a r

Du mußt jetzt noch in der Abtretungsurkunde prüfen, ob der Zinsbeginn lt. Grundschuldurkunde mit der Abtretung der Zinsen in der Abtretungsurkunde übereinstimmt. Wenn nicht, muss oben noch etwas ergänzend gesagt werden.
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#10

06.02.2008, 12:23

Danke dir erstmal, werd jetzt erstmal was anderes machen und mich danach an die Umschreibung setzen.

Also nochmals vielen lieben Dank. Sollte ich noch Fragen haben, frag ich einfach *zwinker
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