Guten Morgen liebe Mitstreiter,
wir haben den Sachverhalt das ein Kellerraum der sich im Gemeinschaftseigentum befindet nun in ein Sondereigentum umgewandelt werden soll. Weiß jemand wie das funktioniert?
Muss das Wohnungsaufsichtsamt mitwirken und vor allem ist die Vorlage einer neuen Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig?
Vielen Dank im Voraus.
Umwandlung Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum
- Puschelchen
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Die nachträgliche Umwandlung von gemeinschaftlichem Eigentum in Sondereigentum bedarf zu ihrer Wirksamkeit einer Einigung sämtlicher Wohnungs- und Teileigentümer in der Form der Auflassung nach § 925 BGB und der Eintragung in das Grundbuch.
siehe hier: http://www.jurpage.net/wng/wng18.htm
Was eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung betrifft, siehe hier:
http://www.dnoti.de/topact/top0499.htm
In dem Fall, der in dem Link behandelt wurde, wurden zwei Wohnungseigentume zusammengelegt. Hier wurde eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht verlangt.
Da der Keller (vermute ich jedenfalls) auch ein eigenständiger Raum ist (wo wie in dem Beispiel die Wohnung), wäre m.E. eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erforderlich.
siehe hier: http://www.jurpage.net/wng/wng18.htm
Was eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung betrifft, siehe hier:
http://www.dnoti.de/topact/top0499.htm
In dem Fall, der in dem Link behandelt wurde, wurden zwei Wohnungseigentume zusammengelegt. Hier wurde eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht verlangt.
Da der Keller (vermute ich jedenfalls) auch ein eigenständiger Raum ist (wo wie in dem Beispiel die Wohnung), wäre m.E. eine neuerliche Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht erforderlich.
- Puschelchen
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So sehe ich das eigentlich auch, werde meinem Chef mal das Urteil vorlegen und mit ihm besprechen, mal sehen, was er sagt. Danke dir erstmal ganz fürchterlich und halte dich auf dem laufenden.
LG
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- Puschelchen
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was nur so wenig? kannst du mir evtl. sagen wo des steht? DANKÖÖÖÖÖÖÖBei diesen Geschichten kommt Freude auf. Wert 1.000,00 €.