Wohin mit der Original-Gesellschafterliste???

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Benutzeravatar
Bibi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 05.12.2007, 08:45
Beruf: ReNoFa / ungelernte Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Wohnort: @home

#1

22.01.2008, 08:57

Hallo, ich mache mir gerade Gedanken darüber wo jetzt das Original der Gesellschafterliste bei GmbH-Gründungen hinkommt. Früher wurde es ja mit ans Gericht geschickt, was jetzt ja durch die Einreichung in elektronischer Form entfällt. Wie wird es von Euch gehandhabt? Lasst Ihr die Liste in der Akte, in der Urkundensammlung oder schickt Ihr Sie an die GmbH??

Danke im voraus und einen schönen Wochenstart.

Bibi
Benutzeravatar
Julie
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 302
Registriert: 04.04.2006, 14:26
Wohnort: Niedersachsen

#2

22.01.2008, 08:59

Also generell lassen wir sie in der Akte.
[b]Lg, Julie[/b]
Benutzeravatar
Puschelchen
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 544
Registriert: 14.01.2008, 15:38
Beruf: ReFaWi/ReNo
Software: RA Win 2000
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

22.01.2008, 09:06

Wir auch, wir legen Sie nach elektronischer Übermittlung immer hinten in die Aktentasche in eine Folie.

LG
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#4

22.01.2008, 09:54

Es gibt Aufsätze darüber, dass Originalunterlagen entweder an die Beteiligten zurückgesandt oder mit einer Büroklammer bei der Original-Anmeldung verwahrt werden sollten. Einfach nur in der Akte lassen ist nicht wirklich gut, weil diese ja nach einiger Zeit vernichtet werden. Daher schicke ich nach Eintragung der Angelegenheit die Originalsachen wieder zuirück an die GEsellschaft. Wenn die diese vernichten ist das nicht mehr unser Problem...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#5

22.01.2008, 20:19

ich würde diese da lassen, wo ihr die Original HR-Anmeldung lasst (also an dieselbe rantackern, sonst fällt sie ab wenn da einer wühlt..)
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#6

22.01.2008, 20:33

Das kann man mit Gesellschafterlisten gut machen... Das Problem ist aber auch, dass man oft noch mehr Original-Unterlagen von den Beteiligten bekommt (z.b. ne 2. HR-Anmeldung weil einer der GF bei einem anderen Notar unterschrieben hat, die Bilanz, der original privatschriftliche Gesellschafterbeschluss....) Dann quilt die Urkundensammlung irgendwann über wenn man alles bei den Original-Urkunden verwahrt...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
No.Me.
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 478
Registriert: 13.04.2007, 12:24
Beruf: ReNo
Software: NoRa / NT
Wohnort: Quickborn
Kontaktdaten:

#7

22.01.2008, 20:40

Also wir schicken die Listen spätestens nach Eintragung, zurück an die Gesellschaft mit der Bitte um Verwahrung.
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#8

22.01.2008, 20:43

Denke auch dass das das sinnvollste ist, generell für alle Original-Unterlagen die die Gesellschaft uns zur Weitergabe ans Handelsregister überlassen hat...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

22.01.2008, 21:10

@Lena: das stimmt natürlich, aber wir haben solche umschweifenden Sachen ja net ;-)
Antworten