Testamentswiderruf = Verfügung von Todes wegen?
Habe folgende Frage:
Gehört ein Testamentswiderruf in der Übersicht der Notariatsgeschäfte zu "Verfügungen von Todes wegen" oder zu "sonstige Beurkundungen" und kann man das dann mit irgendwelchen Vorschriften begründen?
Ich war mir ziemlich sicher, dass es zu Verfügungen von Todes wegen gehört, aber mein Chef hat mir gesagt, ich soll da noch einmal überprüfen.
(Man muss ja zum 31.01.08 eine Übersicht über die Notaritsgeschäfte machen).
Also verstehe ich damit richtig, dass der Widerruf auch eine Verfügung von Todes wegen ist. Das ist ja eigentlich ziemlich eindeutig.