Erbvertrag Widerruf

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Bueromieze
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#1

16.01.2008, 09:16

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Hey zusammen,
meine Kollegin hat mich damit beauftragt, einen Erbvertrag aus der amtlichen Verwahrung zu nehmen bzw. soll ich nun den Vermerk dafür schreiben.
Hat das schon jemand von euch gemacht? :D
Danke für schnelle Antworten
Kordu

#2

16.01.2008, 09:46

Am einfachsten ist es, dass die Vertragsparteien des Erbvertrags selbst zum Amtsgericht gehen und übereinstimmend erklären, dass sie den Erbvertrag aus der amtlichen Verwahrung nehmen wollen.
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Lena
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#3

16.01.2008, 10:03

:zustimm

siehe hierzu auch das Rundschreiben der Bundesnotarkammer von 2002
http://www.berliner-notarkammer.de/komm ... 5_2002.pdf
bzw. beim DNotI unter http://www.dnoti.de/topact/top0279.htm
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Notargehilfe

#4

16.01.2008, 10:12

Am heutigen Tage erschienen vor mir, dem unterzeichneten Notar *** :

***

Ihnen wurde die Urschrift des Erbvertrages vom *** - UR. Nr. *** - ausgehändigt.

Die Erblasser sind darüber belehrt worden, dass der Erbvertrag durch die Rückgabe als widerrufen gilt.

Ein entsprechender Vermerk ist auf dem Erbvertrag gemacht worden.

Eine beglaubigte Abschrift des Erbvertrages verbleibt in der Urkundensammlung des Notars. Der beglaubigten Abschrift wird dieses Vermerkblatt beigeheftet.

, den


Notar


Urschriften des vorbezeichneten Erbvertrages heute erhalten:


, den .
Bueromieze
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#5

16.01.2008, 10:44

Vielen Dank für eure Antworten. Der oben genannte Link ist mir bekannt. Meine Kollegin meinte das keine begl. Abschrift in der Sammlung bleiben muss, aber ich bin da anderer Ansicht. Der Erbvertrag ist hier bei unserem Notar hinterlegt und muss dann von ihm ausgehändigt werden. Müssen die Beteilgten noch was unterschreiben?
:?:
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