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Aufgebotsverfahren wg. verl. Grundschuldbrief - Abrechnung

Verfasst: 11.01.2008, 08:38
von blauekaros
Hallo Ihr Lieben!
Wir haben gerade ein Problem mit unserem Notar. Er hat KV beurkundet und will jetzt ein Aufgebotsverfahren wegen eines verloren gegangenen Grundschuldbriefs machen. Er möchte dieses aber partout als Notar unterschreiben, dabei läuft das Aufgebotsverfahren doch nach der ZPO. Muss er die Schreiben dann nicht als RA unterschreiben?
Hier gibt es gerade echt Knartsch und ich wäre für eine konkrete Antwort sehr dankbar! Danke schon mal!

Verfasst: 11.01.2008, 08:48
von Kordu
Also: Wir haben gerade kürzlich so einen Fall gehabt: Da hat der Notar in seiner Eigenschaft als Notar unterschrieben. Die Vertragsparteien haben doch auch den Notar beauftragt, alles Erforderliche zu veranlassen. Deshalb kann m.E. der Notar als Notar ohne weiteres unterschreiben.

Verfasst: 11.01.2008, 08:55
von blauekaros
Oh, das wird meine Kollegin wohl gar nicht gerne hören, da sie die Auffassung vertreten hat, dass Verfahren nach ZPO = Unterschrift als RA ist.

Ist denn bei Euch alles glatte gelaufen? Oder gabs Rügen?

Verfasst: 11.01.2008, 08:56
von Kordu
Alles ist glatt verlaufen! Keinerlei Probleme! Keinerlei Rügen!

Verfasst: 11.01.2008, 09:06
von blauekaros
Okay, werde das meiner Kollegin sagen ... die Arme, hat sich schon ziemlich mit unserem Notar in den Haaren gelegen, aber was solls.

Danke Kordu ...

Verfasst: 11.01.2008, 09:37
von blauekaros
Wie wurde die Angelegenheit denn abgerechnet?

Verfasst: 11.01.2008, 14:40
von Pepsi
eben das ist das Problem, wenn ichs genau in erinnerung habe, ist es billiger wenn man es als Notar macht

gehen tut beides