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Verfasst: 12.01.2008, 11:51
von Pepsi
zu faul ;-) wir machen nun wirklich schon genug Dienstleistung grrrr

Verfasst: 13.01.2008, 20:33
von Lena
Na ja, einmal ein Musteranschreiben für die GEsellschaft erstellt ist nicht DIE Arbeit... Aber muss jeder für sich selber wissen. Ich bin auch dagegen immer mehr sich selbst an Arbeit heranzuziehen... Aber so kann man nervige Nachfragen der Mandanten vorbeugen und sich selbst kostet dieser Satz (wenn man sich einmal das Muster erstellt hat) nix an zusätzlicher Arbtei...

Verfasst: 13.01.2008, 20:56
von Jupp03/11
Deshalb auch mein Vorschlag auf Seite 1 dieses Postings, ihr einfach ein Bestellformular zur Verfügung zu stellen.
Dieses kann sich die Fragestellerin dann kopieren und jedem Liquidator für die Veröffentlichung überreichen. Und das ich dann wirklich keine Zusatzarbeit mehr, nur ein Zusatzsatz.

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 26.08.2014, 09:04
von Stromberg
Guten Morgen,

bin Gott sei Dank auf diese Seite gestoßen, weil ich habe zum 1. Mal eine Liquidation......

#13 :
Deshalb auch mein Vorschlag auf Seite 1 dieses Postings, ihr einfach ein Bestellformular zur Verfügung zu stellen.
Dieses kann sich die Fragestellerin dann kopieren und jedem Liquidator für die Veröffentlichung überreichen. Und das ich dann wirklich keine Zusatzarbeit mehr, nur ein Zusatzsatz.


Kann ich ein solches Muster/Bestellformular bekommen?


Danke und Gruß

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 26.08.2014, 11:44
von nico86
………………… GmbH i. L. Datum
………………………………..
………………………………..

An:
Bundesanzeiger


Sehr geehrte Damen und Herren,

als Liquidator der ?? GmbH i. L. mit dem Sitz in ??, ein¬getragen im Handelsregister des Amtsgerichts ?? unter HR B ??, Ge¬schäftsanschrift: ??, bitte ich Sie um Veröffentlichung der Liquidation gemäß § 65 Abs. II GmbH-Gesetz im Bundesanzei¬ger. Ich bitte um folgenden Veröffentlichungstext:

?? GmbH i. L.
Geschäftsanschrift: ??
- Amtsgericht ?? HR B ?? - :
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft
werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Der Liquidator.

Ich bitte Sie, einen Ausdruck aus dem elektronischen Bundesanzeiger, in dem die Auflösung der Gesellschaft veröf¬fentlicht wurde, an mich und an Herrn Notar ?? zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

?? GmbH i. L.
.....................................................................
………………………………
Anschrift: ...........................................................

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 26.08.2014, 11:57
von Stromberg
viele vielen Dank für die Mühe.......

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 04.02.2020, 13:55
von suzette
Hallo, wir sind "nur" eine Anwaltskanzlei ohne Notar.

Mein Chef ist aber Liquidator für eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (ehemaligen DDR-Bürgern als LPG bekannt).

Jetzt soll ich eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger - etwa so wie in Beitrag #15 - vorbereiten.

Die Registrierung wird ja wohl in etwa ablaufen wie auf anderen Online-Plattformen.

Auf der Seite www.bundesanzeiger.de ist rechts eine Spalte "Veröffentlichen". Dort gehe ich zur Publikations-Plattform.

Nun bin ich mir unsicher. Bei Wissenswertes/So geht's sehe ich lauter Überschriften zu Jahresabschlüssen und Unternehmensregister.

Bin ich da mit meiner Gesellschaftsbekanntmachung richtig?

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 04.02.2020, 14:28
von pitz
Ja, bist du. Du kannst im Verlauf der Veröffentlichung weitere Details wählen/angeben und da wirst Du das gesuchte, in deinem Falle "Gläubigeraufruf", finden. Hab gerade keine LogIn-Daten zur Hand und kann Dir deswegen keine Schritt-für-Schritt-Anleitung geben, aber ich habe das auch schon gemacht - und es geht! :)

Re: Veröffentlichung Bundesanzeiger

Verfasst: 04.02.2020, 14:42
von suzette
Prima, dankeschön :wink1