Schon wieder ich: Diesmal TE gem. WEG

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Zauberdrops
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#1

08.01.2008, 13:06

Huhu!

Diesmal geht es um folgendes:
X und Y sind Brüder und bewohnen zusammen ein Haus, mit abgetrennten Wohnungen, aber ohne diese Wohnungen bereits gem. WEG offiziell geteilt zu haben. Es sind beide als Eigentümer (vermutlich zu je 1/2) im GB eingetragen.
Nun will X ausziehen und seine Wohnung verkaufen.
Muss ich da jetzt zwangsweise einen Vertrag nach § 3 WEG aufsetzen? Einseitig nach § 8 WEG geht ja da nicht, oder?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Kordu

#2

08.01.2008, 13:09

Hä???

Wenn die beiden Brüder je zu 1/2 als Eigentümer eingetragen sind, könnte einer nur seine ideelle Hälfte verkaufen, jedoch nicht seine Wohnung. Dazu müsste das erst richtig aufgeteilt werden mit Teilungserklärung etc. und Wohnungseigentum gebildet werden.

Oder habe ich Dich falsch verstanden?
Jupp03/11

#3

08.01.2008, 13:17

Teilung gemäß § 3 WEG und in diesem Teilungsvertrag sofort Zuweisung der Wohnungen, ergibt sich ja aus § 3.
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#4

08.01.2008, 15:48

@ Kordu:
Eben. Deswegen soll ja erst geteilt werden, damit der eine Bruder seinen Miteigentumsanteil verkaufen kann.
Naja, ich hab mich mal wieder völlig unfachmännisch ausgedrückt, geb ich ja zu... *schäm*

@ Jupp:
Und Teilung nach § 8 geht nicht, weil...?
(Schorry, muss einfach so dumm fragen, ich will ja auch was dazulernen.)
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Jupp03/11

#5

08.01.2008, 15:51

weil dann beiden die Wohnungen zu jeweils 50 % gehören würden. Wie auch kordu schon geschrieben hat.
Bei Teilung nach § 3 wird jede Wohnung einem zugeschlagen.
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#6

08.01.2008, 18:10

Oh Mann... ja klar.
Bei Teilung nach § 8 WEG würde X 1/2 an Wohnung 1 und an Wohnung 2 gehören. Bei Teilung nach § 3 WEG gehört X die Wohnung 1 allein und Wohnung 2 gar nicht.
Teilung nach § 8 macht demnach nur Sinn bei Eheleuten oder Erbengemeinschaft oder so, wenn alle Wohnungen vermietet/verkauft werden sollen, richtig?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Jupp03/11

#7

08.01.2008, 19:03

ja,
Erbengemeinschaft nicht, wenn diese sich mal auseinandersetzen will.
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#8

08.01.2008, 19:07

Axo.
Puh... in der Schule klang das alles nicht so kompliziert.
Mensch, Jupp, ich muss dich demnächst wohl mal auf einen Kaffee einladen. Du hast mir in den letzten Wochen ganz schon oft die Haut gerettet im Notariat. Na, spätestens im Februar bin ich wieder in Dortmund, dann trink ich was für dich mit.
:kaffee
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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