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brainy
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#1
07.01.2008, 16:40
Hallo ihr Lieben,
Ich habe hier einen Übertragungsvertrag zwischen zwei nicht verwandten Parteien. Es geht um Wohnungseigentum. Die Übertragende überträgt das Eigentum mit allen Rechten und Pflichten gegen Ausgleichszahlung an die Übernehmerin. Meine Frage ist nun: Muss ich die Stadt nicht auch hier um die Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bitten ?
Hoffe ihr könnt mir helfen-die Sache hat mich etwas verwirrt...
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Jupp03/11
#2
07.01.2008, 16:45
nein, Vorkaufsrecht besteht nicht bei Wohnungseigentum, § 24 Baugesetzbuch
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brainy
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#3
07.01.2008, 17:02
Oh...
Danke Dir Jupp03 !!!