Also ich hab mal ne doofe Frage!
Bei welchem Nachlassgericht gebe ich den das Testament in amtliche Verwahrung? Am Amtssitz des Notars oder Wohnort des Testators?
Vielen Dank!
amtliche Verwahrung Testament! welches Gericht?
Korrektur:
§ 2258a BGB Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung
(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig. (bei privatschriftlichen T)
(2) Örtlich zuständig ist:
1.
wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat,
2.
wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört,
3.
wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.
(3) Der Erblasser kann jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Amtsgericht verlangen.
§ 2258a BGB Zuständigkeit für die besondere amtliche Verwahrung
(1) Für die besondere amtliche Verwahrung der Testamente sind die Amtsgerichte zuständig. (bei privatschriftlichen T)
(2) Örtlich zuständig ist:
1.
wenn das Testament vor einem Notar errichtet ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat,
2.
wenn das Testament vor dem Bürgermeister einer Gemeinde oder dem Vorsteher eines Gutsbezirks errichtet ist, das Amtsgericht, zu dessen Bezirk die Gemeinde oder der Gutsbezirk gehört,
3.
wenn das Testament nach § 2247 errichtet ist, jedes Amtsgericht.
(3) Der Erblasser kann jederzeit die Verwahrung bei einem anderen Amtsgericht verlangen.
- Lena
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Nein - eigentlich nicht.
Normalerweise ist das Amtsgericht am AMtssitz des Notars zuständig. Hinterlegung beim für den Wohnort zuständigen Gericht ist nur "auf ausdrücklichen Wunsch" der Beteiligten möglich - das muss normal im Anschreiben dann extra zum Ausdruck gebracht werden.
Normalerweise ist das Amtsgericht am AMtssitz des Notars zuständig. Hinterlegung beim für den Wohnort zuständigen Gericht ist nur "auf ausdrücklichen Wunsch" der Beteiligten möglich - das muss normal im Anschreiben dann extra zum Ausdruck gebracht werden.
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
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Ups, jetzt war StineP mit ihrer Korrektur schneller...
Aber wenigstens stimmen wir jetzt wieder überein
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Liebe Grüße
Lena
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