Unterschriftszeichnung in Handelsregistersachen

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amadeus
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#1

19.12.2007, 14:57

Hallo zusammen!

Also sicher bin ich nicht, aber ich meine, gehört zu haben, dass seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters die Zeichnung der Unterschrift bei Bestellung neuer Geschäftsführer entfallen ist. Reicht, wenn er unter der Anmeldung unterschreibt...

Stimmt das so?

Vielen Dank fürs Lesen und Antworten ;-)
mfg, amadeus
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Lena
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#3

19.12.2007, 15:27

Yep, weder bei Geschäftsführern, Prokuristen, Liquidatoren...
keine Namenszeichnungen mehr erforderlich (die entspr. §§ im HGB/GmbHG/AG) sind erstatzlos gestrichen worden...
Liebe Grüße
Lena

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amadeus
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#4

19.12.2007, 15:32

ok, danke, gut zu wissen...

mein chef will´s trotzdem noch drin haben, aber vielleicht schaffe ich es ja, ihn soweit zu bearbeiten, dass er´s irgendwann lässt...

nur wegen der eingefahrenheit das beizubehalten finde ich blöd...
mfg, amadeus
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#5

19.12.2007, 15:47

Ich würd ihm die alten §§ wo das mit der Zeichnung drin stand unter die Nase halten, und die geänderten... und ihn dann fragen: Wieso wollen Sie das noch wenn es die Vorschriften nicht mehr gibt?!?!

Dann würd ich ihn mal fragen ob man Unterschriften der Beteiligten einfach so ins Internet (und die Anmeldungen sind ja für jeden online abrufbar) stellen muss... ich weiß, dass nicht alle Mandanten davon begeistert sind.


Aber ihr rechnet nicht noch etwa zusätzlich entstandene Kosten ab, wenn zb. jemand nachträglich "zeichnet" oder so?

Wie macht ihr das mit Zweigniederlassungen? Das ist ja auch weggefallen, dass man bestimmte Anzahl von Exemplaren für jede ZweigNL mit einreichen muss - einfach weil die jetzt beim Gericht der HauptNL geführt werden...
Liebe Grüße
Lena

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#6

19.12.2007, 15:52

Auch ganz hilfreich ist der Aufsatz zu den Änderungen in der MIttbayNot 1/2007

http://www.notare.bayern.de/PDFS/MittBayNot01_2007.pdf

Da z.b. Seite 8 Nr. 7 wegen dem WEgfall der Zeichnung...
Liebe Grüße
Lena

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#7

19.12.2007, 20:47

find das erstmal, wo es stand/steht.. Tss das die das einfach streichen müssen, findet man doch in den neuen Gesetzen nicht, wo es steht, dass mans nicht mehr brauch Tssss

naja die Unterschrift unter der Anmeldung ist ja auch drauf so oder so..
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#8

20.12.2007, 07:14

Das ist schon ein Unterschied. Prokuristen brauchen z.b. die Anmeldung nicht zu unterschreiben, mussten früher aber immer ihre Namen zeichnen.

Na ja, für das "wo es mal stand"... erstens gibts da immer ÜBersichten zu wenn neue Gesetze rauskommen, was gestrichen/geändert wurde. Grad bei dem EHUG war es ziemlch eindeutig und man musste einfach mal drüber lesen. Dann gibts immer direkt irgendwelche Hinweise und Aufsätze zu solchen Neuerungen... UNd grad mit der Einführung zum elektr.Registerverkehr da gabs so viele Hinweise, Rundschreiben... Einfach mal lesen was einem da so zuflattert... :wink:

SOllen die jetzt künftig in jedes Gesetz schreiben: Das was vorher 50 Jahre lang galt, gilt jetzt nimmer... Na ja - find ich auch bißchen viel verlangt und macht das ganze ja noch unübersichtlicher...
Liebe Grüße
Lena

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