EILT: GB-Berichtigung nach Erbschein

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#1

18.12.2007, 11:52

Der Erblasser hat ein privatschriftl. Testament hinterlassen: Hoferbin mit allem drum und dran wird seine Frau. Die Hausstelle soll die jüngste Tochter sofort kriegen. Nach dem Tod der Frau sollen die anderen Töchter den Rest des Hofes kriegen. Erbschein wurde erteilt für die Ehefrau als Alleinerbin. Das GBA hat ihr einen Vordruck für einen Berichtigungsantrag geschickt. Und nun hat sie dort sich selbst und ihre Töchter als Erben eingetragen, weil sie ja meinte, dass alle vier erbberechtigt sind. Und jetzt fragt sie mich, ob das Probleme beim GBA machen könnte.

Kann es das? Oder richtet sich das GBA (wie ich ja vermute) eher nach dem Erbschein?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Jupp03/11

#2

18.12.2007, 11:58

handelt es sich um einen Hof im Sinne der Höfeordnung?
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Lena
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#3

18.12.2007, 12:14

Dann müsste es ggf. zu dem Erbschein noch ein Hoffolgezeugnis geben...

Angaben im Erbschein und im Grundbuchberichtigungsantrag müssten schon übereinstimmen, ggf. halt nochmals berichtigen...
Liebe Grüße
Lena

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#4

18.12.2007, 13:32

Es handelt sich um ein Hoffolgezeugnis mit Erbschein.
Ich hab mir schon gedacht, ich ruf einfach mal an beim GBA und sprech das mit denen ab.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Lena
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#5

18.12.2007, 13:46

Dann brauchst du normal auch getrennte Anträge bzgl. des HOfvermögens und des hoffreien Vermögens.
Ohne Antrag der ERben wird man da nix machen können...
Liebe Grüße
Lena

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#6

18.12.2007, 13:53

:bahnhof

Also, die Mutter ist Alleinerbin des Hofes und des hoffreien Vermögens geworden. Und dann muss ich zwei Berichtigungsanträge stellen? Warum? Die Mutter ist ja Alleinerbin geworden.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#7

18.12.2007, 13:56

Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden. Hab gedacht bzgl. HOf wäre Mutter Erbin geworden, bzgl. des hoffreien Vermögens die Tochter.
Hat sie denn ein Vermächtnis bekommen?? Dann wäre erst mal nur die Mutter einzutragen und dann müsste die das Vermächtnis ausliefern bzgl. des Hauses (was so wie ich das jetzt verstehe nicht zum Hof gehört????) Oder reden wir weiter aneinander vorbei?
Liebe Grüße
Lena

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Jupp03/11

#8

18.12.2007, 14:31

Zunächst ist die Mutter natürlich als Eigentümerin einzutragen. Ich gehe mal davon aus, dass die weiteren Überlegungen nur zwischen Mutter und Töchter geführt wurden. und zwar nach dem Tode des Vaters.

Ggf. wird dann später eine Übertragungsurkunde gemacht, wobei sich die Parteien zunächst einmal steuerlich beraten lassen sollten, denn ggf. wird durch die Übertragung der Hausstelle -gemeint wohl Hofesstelle- die Hofeigenschaft wegfallen könnte.
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#9

18.12.2007, 20:27

Also, so ungefähr sieht das Testament aus:

1. Mutter soll erben: das Hofvermögen inkl. lebendes Inventar und das hoffreie Vermögen.
2. jüngste Tochter soll "die Hausstelle" (O-Ton) von der Mutter erhalten.
3. Nach dem Tod der Mutter soll die mittlere Tochter die land- und forstwirtschaftlichen Flächen erhalten und die älteste Tochter das sonstige hoffreie Vermögen.
4. Der Hofvermerk soll gelöscht werden.

Also, so hab ich es jetzt verstanden:

Die Mutter ist Alleinerbin und daher auch Alleineigentümerin des im Grundbuch eingetragenen Grundvermögens - wobei der Berichtigungsantrag mit dem Hoffolgezeugnis mit Erbschein übereinstimmen muss, damit die Umschreibung erfolgen kann. Richtig?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Jupp03/11

#10

18.12.2007, 21:03

damit die Umschreibung erfolgen kann. Richtig?
richtig, aber Berichtigung nicht Umschreibung. :klugscheiss
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