Einstweiliger Rechtsschutz - Gerichtskosten

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Tiffy25
Forenfachkraft
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#1

17.12.2007, 17:35

Hallo zusammen,

folgendes Problemchen zermatert mir das Hirn: Wir haben eine einstweilige Verfügung erhalten und würden jetzt gerne eine Erledigungserklärung abgeben, hätten über die Kosten aber gerne eine Entscheidung durch das Gericht.

Jetzt mein Problem: Für die einstweilige Verfügung entstand eine 1,5 Gerichtsgebühr nach 1410 KV GKG zu einem Gegenstandswert von 100.000,00 €. Und in 1412 KV GKG steht, wenn durch Urteil etc. entschieden wird, dann erhöht sich die Gerichtsgebühr auf 3,0.

Chef sagt die zusätzliche 1,5 Gerichtsgebühr wäre zu einem niedrigeren Streitwert und zwar zu dem über die bisher entstandenen Kosten. Ich meine die Gebühr wird ebenfalls zu einem Wert von 100.000,00 € berechnet.

Wer hat denn nu Recht???

Danke
StineP

#2

17.12.2007, 18:17

Du.

Für den Wert für die Berechnung der Gerichtskosten ist der Wert bei Klageinreichung entscheidend.

Siehe hierzu: § 3 GKG i.V.m. § 15 GKG,
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