Vertretungsbescheinigung § 21 BNotO

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brainy
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#1

13.12.2007, 11:40

Hallo,

ich habe leider nicht so viel Erfahrung mit GmbH-Sachen und Bescheinigungen.

Ich muss eine Vertr.-Besch. machen. Habe einen HR-Auszug vorliegen und die Bescheinigung soll auf die Rückseite gemacht werden. Die Formulierung habe ich auch, nur ich weiß nicht, ob bzw. warum diese Urkunde nicht in die UR-Rolle eingetragen wird und somit auch keine Nr. bekommt. Habe gelesen, dass es sich um eine "Vermerkurkunde" handelt-kann mir evtl. jemand erläutern, was genau das bedeutet!?

Und die eigentliche Frage ergibt sich für mich auch bei den Kosten. Wir haben ja einen elektr. Auszug gefertigt, wird dieser mit 4,50 abgerechnet oder ist der Auszug mit in der Geb. § 150 I abgerechnet???
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Julie
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#2

13.12.2007, 12:03

Das versteh ich jetzt nicht so ganz. Habt ihr denn keine Beglaubigung einer Unterschrift gemacht, wo derjenige für eine Firma aufgetreten ist und jetzt bescheinigt werden muss, dass derjenige berechtigt war, die Firma zu vertreten? So ist es normalerweise. Da wird dann in den Beglaubigungsvermerk diese Bescheinigung mitaufgenommen.
[b]Lg, Julie[/b]
Notargehilfe

#3

13.12.2007, 12:35

§ 8 DONot

(1) In die Urkundenrolle sind einzutragen:

...
5. Vermerke gemäß § 39 BeurkG, welche enthalten:
- die Feststellung des Zeitpunktes, zu dem eine Privaturkunde vorgelegt worden ist,
- sonstige einfache Zeugnisse;
ausgenommen sind solche Vermerke gemäß Nr. 5, die im Zusammenhang mit einer anderen Beurkundung erteilt und auf die betreffende Urschrift oder eine Ausfertigung oder ein damit zu verbindendes Blatt gesetzt werden

Lt Streifzug (Rd. Nr. 192) sind die Kosten des Handelsregisterauszuges neben der Gebühr für die Bescheinigung zu erheben.
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