Antragsrücknahme bei nicht eintragungsfähiger OHG?!

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Gast

#1

12.12.2007, 19:30

Hallo,

ich bin neu im Gesellschaftsrecht und wollte wissen, ob man bei der Antragsrücknahme beim Handeslregister irgendetwas beachten muss?!

Problem

Ich wollte eine OHG eintragen, abgesehen, dass irgendetwas plötzlich mit der Siganturkarte nicht stimmt, habe ich jetzt festgestellt das geht nicht. Der Mandant hat es locker genommen und gesagt, dann nehmen wir den Antrag zurück.
Ich wollte eine OHG gründen mit 2 Leuten. Einer ist Deutscher und der andere Armenia. Der Armenia hat weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis in Deutschland, daher kann ich das wohl vergessen.

Nach dem Rundschreiben, was momentan so von der Notarkammer Berlin versandt wird, kann ich auch noch nichts mit der neuen Signaturkarte anfangen und daher erstmal in Papierform einreichen.

Wie schreibt man eigentlich solch ein Antrag auf Rücknahme??

Danke für eure Hilfe :oops:
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Lena
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#2

13.12.2007, 07:12

Wieso sollte das nicht gehen mit einem Deutschen und einem Armenier? Hat das Gericht deswegen gemeckert?
Die Gesellschafterstellung hat ja nicht unbedingt was damit zu tun, dass man hier auch arbeiten will - er könnte sich ja jeder Tätigkeit enthalten (ist zwar unwahrscheinlich aber nix ist unmöglich) und nur sein Geld hier arbeiten lassen oder so... Was genau hat denn das Gericht beanstandet???

Wenn der Antrag doch zurück genommen werden müsste - dann schreibst du einfach "nehme Antrag vom ... zurück". Siegel drauf. Fertig.

Momentan kannst du aber noch mit der alten Signaturkarte einreichen. Papierform ist soviel ich weiß nur noch in Niedersachen erlaubt bis zum Jahresende. Sonst nirgendwo. Bzgl. der neuen Signaturkarten gibts hier mehrere Threads wo Lösungen zu dem Thema angesprochen wurden - einfach da mal quer lesen....
Liebe Grüße
Lena

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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Gast

#3

13.12.2007, 10:13

die alte Signaturkarte ist abgelaufen und laut der Notarkammer Berlin gehen die Neuen noch nicht!

Das Gericht will wissen, ob er jederzeit Bereit ist hier seine Geschäfte auszuführen und da er weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis hat, geht das wohl nicht.

Für Antragsrücknahme einfach nur ein "zweizeiler" mit Dienstsiegel??
Gast

#4

13.12.2007, 10:27

Katharina hat geschrieben: Für Antragsrücknahme einfach nur ein "zweizeiler" mit Dienstsiegel??
Wir schreiben noch den § dazu, dann siehts etwas länger aus *g*

"nehmen den Antrag vom .... gem. § 24 III BNotO zurück. + Siegel"

Richtiger wirds dadurch aber auch nicht ;)

*winkt*
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