Hallo,
ich bin neu im Gesellschaftsrecht und wollte wissen, ob man bei der Antragsrücknahme beim Handeslregister irgendetwas beachten muss?!
Antragsrücknahme bei nicht eintragungsfähiger OHG?!
- Lena
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Wieso sollte das nicht gehen mit einem Deutschen und einem Armenier? Hat das Gericht deswegen gemeckert?
Die Gesellschafterstellung hat ja nicht unbedingt was damit zu tun, dass man hier auch arbeiten will - er könnte sich ja jeder Tätigkeit enthalten (ist zwar unwahrscheinlich aber nix ist unmöglich) und nur sein Geld hier arbeiten lassen oder so... Was genau hat denn das Gericht beanstandet???
Wenn der Antrag doch zurück genommen werden müsste - dann schreibst du einfach "nehme Antrag vom ... zurück". Siegel drauf. Fertig.
Momentan kannst du aber noch mit der alten Signaturkarte einreichen. Papierform ist soviel ich weiß nur noch in Niedersachen erlaubt bis zum Jahresende. Sonst nirgendwo. Bzgl. der neuen Signaturkarten gibts hier mehrere Threads wo Lösungen zu dem Thema angesprochen wurden - einfach da mal quer lesen....
Die Gesellschafterstellung hat ja nicht unbedingt was damit zu tun, dass man hier auch arbeiten will - er könnte sich ja jeder Tätigkeit enthalten (ist zwar unwahrscheinlich aber nix ist unmöglich) und nur sein Geld hier arbeiten lassen oder so... Was genau hat denn das Gericht beanstandet???
Wenn der Antrag doch zurück genommen werden müsste - dann schreibst du einfach "nehme Antrag vom ... zurück". Siegel drauf. Fertig.
Momentan kannst du aber noch mit der alten Signaturkarte einreichen. Papierform ist soviel ich weiß nur noch in Niedersachen erlaubt bis zum Jahresende. Sonst nirgendwo. Bzgl. der neuen Signaturkarten gibts hier mehrere Threads wo Lösungen zu dem Thema angesprochen wurden - einfach da mal quer lesen....
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
die alte Signaturkarte ist abgelaufen und laut der Notarkammer Berlin gehen die Neuen noch nicht!
Das Gericht will wissen, ob er jederzeit Bereit ist hier seine Geschäfte auszuführen und da er weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis hat, geht das wohl nicht.
Für Antragsrücknahme einfach nur ein "zweizeiler" mit Dienstsiegel??
Das Gericht will wissen, ob er jederzeit Bereit ist hier seine Geschäfte auszuführen und da er weder Aufenthaltsgenehmigung noch Arbeitserlaubnis hat, geht das wohl nicht.
Für Antragsrücknahme einfach nur ein "zweizeiler" mit Dienstsiegel??
Wir schreiben noch den § dazu, dann siehts etwas länger aus *g*Katharina hat geschrieben: Für Antragsrücknahme einfach nur ein "zweizeiler" mit Dienstsiegel??
"nehmen den Antrag vom .... gem. § 24 III BNotO zurück. + Siegel"
Richtiger wirds dadurch aber auch nicht
*winkt*