Daumenabdruck in Gegenwart des Notars - EILT SEHR!!!!

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Kordu

#1

05.12.2007, 09:35

Hallo Ihr Lieben!

Hier kommt gleich jemand, der nicht schreiben kann.

Derjenige muss, um einen neuen libanesischen Pass zu bekommen, in Gegenwart des Notars einen Daumenabdruck machen. Wir bestätigen dann, dass das der Daumendruck des Erschienenen ist.

Der Daumenabdruck wird nur auf so einer relativ kleinen Karte gemacht. Unsere Bestätigung kommt auch auf diese kleine Karte. Für unsere Bestätigung incl. Siegel steht gerade mal ein Platz von 2,5 x 2 cm zur Verfügung. Es darf nichts beigeheftet oder genäht werden.

Meine Fragen:

1. Habt Ihr so was schon mal gehabt?

2. Muss das in die Urkundenrolle?

3. Wie würdet Ihr das abrechnen? Ich tendiere zu § 45 I KostO (Beglaubigung von Handzeichen).
Kordu

#2

05.12.2007, 09:53

:schieb

Ich muss leider die Sache nochmals anschieben!

Der Mandant kommt gleich!

Bitte, liebe Leute: :andiearbeit
Silvi
Forenfachkraft
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Registriert: 20.11.2007, 14:15
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#3

05.12.2007, 10:16

Sorry, so was hab ich auch noch nie gemacht. Aber ich würde es wie eine U.-Begl. machen. Das Problem ist nur der geringe Platz. Da passt ja nicht mal das Siegel drauf :( hab leider auch keine Idee
LG Silvi
Jupp03/11

#4

05.12.2007, 10:26

Ich würde in Anlehnung auf § 40 BeurkG Kommentar Eylmann/Vassen
2. Auflage RD Nr.8 von dem Libanesen neben dem Daumenabdruck
3 Kreuze machen lassen, das wird er wohl können
Dann kannst du das Handzeichen beglaubigen und gleichzeitig in der Beglaubigung bestätigen, dass der Daumendruck vom Unterzeichnenden stammt. Ich würde dann auch UR-Nr.: vergeben. Nur wo du das alles hinpacken willst, ist mir ein Rätsel.
Kordu

#5

05.12.2007, 10:31

Ich hab das jetzt alles in den kleinen Kasten mit der kleinstmöglichen Schreibmaschinenschrift reingequetscht und das Siegel darüber gestempelt. Soll die libanesische Botschaft in Berlin mit klarkommen. Für mich ist die Sache jedenfalls erledigt.

Vielen Dank für Eure Mithilfe!
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