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Legalisierung

Verfasst: 23.11.2007, 13:07
von Mareiksche
Hallo, ich hab da mal eine Frage...
Fall:
Ein Deutsche und seine thailändische Frau haben ein Baby bekommen... Das Baby soll die deutsche Staatsbürgerschaft und die thailändische Staatsbürgerschaft bekommen!
Wie kann man das denn beantragen bzw. wie läuft denn sowas ab?
Wo wird denn eine Legalisierung und vor allem wie wird diese beantragt?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe

Verfasst: 23.11.2007, 13:20
von Summerof77
Die Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die "Haager Apostille" ersetzt.

Die "Haager Apostille" ist – ebenso wie die Legalisation – die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde. Sie wird jedoch – anders als bei der Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig.

...hab ich dazu gefunden.

Verfasst: 23.11.2007, 13:21
von Summerof77
http://www.thailaendisch.de/uebersetzun ... .html#a258

Schau mal hier, da scheint einiges zu stehen.

Gruß Summer

Verfasst: 23.11.2007, 14:34
von Mareiksche
Vielen Dank ihr Lieben, habt mir sehr weiter geholfen!

Verfasst: 26.11.2007, 11:17
von Pepsi
wenn die Unterschrift des Notars legalisiert werden soll, macht das aber das Landgericht.. je nach Land muss man dort entweder ne Apostille oder ne Legalisation beantragen (einfach das Land hinschreiben, wo die Urkunde verwendet werden soll und "Apostille/Legalisation" beantragen, machen wir auch immer so