Nachtragsvermerk gem. § 44 a BeurkG

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stef
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#1

20.11.2007, 09:03

Guten Morgen,

ich bräuchte mal dringend Eure Hilfe und zwar habe ich einen Nachtragsvermerk erstellt wegen einem offensichtlichen Schreibfehler. Der Kaufvertrag wurde bereits ausgefertigt. Wie handhabe ich das nun mit dem Vermerk? Ich würde den Nachtragsvermerk an das Amtsgericht schicken im Original und den Beteiligten neue Ausfertigungen aushändigen, muss ich diese auch neu beziffern?

Gruß Steffi
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Lena
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#2

20.11.2007, 09:14

Der Nachtragsvermerk kommt m.E. an die Urschrift und bleibt beim Notar.
Dem Gericht würde ich eine berichtigte Ausfertigung (oder begl. Kopie) übersenden - und den Beteiligten ebenfalls.

Aber wieso neu beziffern? Erteilt ihr einfache Ausfertigungen als 1., 2., 3. usw.? Das ist eigentlich unnötig...
Liebe Grüße
Lena

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stef
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#3

20.11.2007, 09:16

Ja, ich weiß, aber wir machen das noch. Ich wollte die alten Ausfertigungen zurückfordern und dann neue erteilen mit der Berichtigung des Notars.
Jupp03/11

#4

20.11.2007, 09:20

so würde ich es auch machen.
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Pepsi
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#5

20.11.2007, 10:16

wir machen das immer so, dass wir den Nachtragsvermerk auch an alle Beteiligte schicken mit der BItte diese mit der Abschrift zu verbinden (hab ich so von meiner Kollegin übernommen)
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