Eilt sehr! Verfügung wg. Flurstückszuschreibung
Verfasst: 20.11.2007, 09:01
Ich habe hier folgenden Fall:
K kauft von VK ein Flurstück. Dieses Flurstück sollte gem. beurkundeten Kaufvertrag im bisherigen Grundbuch verbleiben und dort nur die Eigentümerbezeichnung geändert werden.
Irgendwann später rief K an und teilte mit, dass dieses Flurstück seinem im Grundbuch von X zu Blatt Y verzeichneten Grundbesitz zugeschrieben werden soll unter einer neuen lfd. Nr. im BV.
Wir haben daraufhin mit Vollmacht eine Ergänzungsurkunde gemacht, wonach gesagt wird, dass K durch Vertrag das Flurstück AB erworben hat und dass dieses Flurstück seinem im Grundbuch von X zu Blatt Y verzeichneten Grundbesitz als Bestandteil unter einer neuen lfd. Nr. im BV zugeschrieben werden soll.
Die Verfügung des Gerichts lautet sinngemäß:
1. Vollmacht reicht nicht aus, K muss selbst einen Grundbuchantrag unterzeichen (ist ja auch okay, obwohl das bei anderen Gerichten auch schon durchgegangen ist)
2. Zuschreibung kann nur zu einem Grundstück erfolgen (in dem Grundbuch von X Blatt Y sind 2 Flurstuecke eingetragen. Die Eigentuemerin muss darauf hingewiesen werden, dass Rechte Abt. II und III dann auch auf dem neuen Flurstueck lasten und dass sie sich entscheiden muss, welchem der beiden Flurstuecke das neue Flurstueck als Bestandteil zugeschrieben werden soll.
Habt Ihr das auch schon erlebt oder machen wir das hier immer sonst falsch….
Heute findet gegen halb elf die entsprechende Beglaubigung statt. Bisher habe ich den Entwurf so vorbereitet, dass K einfach das wiederholt, was ich in meiner Ergänzungsurkunde geschrieben habe. Aber das ist laut Rechtspflegerin ja nicht richtig.
K kauft von VK ein Flurstück. Dieses Flurstück sollte gem. beurkundeten Kaufvertrag im bisherigen Grundbuch verbleiben und dort nur die Eigentümerbezeichnung geändert werden.
Irgendwann später rief K an und teilte mit, dass dieses Flurstück seinem im Grundbuch von X zu Blatt Y verzeichneten Grundbesitz zugeschrieben werden soll unter einer neuen lfd. Nr. im BV.
Wir haben daraufhin mit Vollmacht eine Ergänzungsurkunde gemacht, wonach gesagt wird, dass K durch Vertrag das Flurstück AB erworben hat und dass dieses Flurstück seinem im Grundbuch von X zu Blatt Y verzeichneten Grundbesitz als Bestandteil unter einer neuen lfd. Nr. im BV zugeschrieben werden soll.
Die Verfügung des Gerichts lautet sinngemäß:
1. Vollmacht reicht nicht aus, K muss selbst einen Grundbuchantrag unterzeichen (ist ja auch okay, obwohl das bei anderen Gerichten auch schon durchgegangen ist)
2. Zuschreibung kann nur zu einem Grundstück erfolgen (in dem Grundbuch von X Blatt Y sind 2 Flurstuecke eingetragen. Die Eigentuemerin muss darauf hingewiesen werden, dass Rechte Abt. II und III dann auch auf dem neuen Flurstueck lasten und dass sie sich entscheiden muss, welchem der beiden Flurstuecke das neue Flurstueck als Bestandteil zugeschrieben werden soll.
Habt Ihr das auch schon erlebt oder machen wir das hier immer sonst falsch….
Heute findet gegen halb elf die entsprechende Beglaubigung statt. Bisher habe ich den Entwurf so vorbereitet, dass K einfach das wiederholt, was ich in meiner Ergänzungsurkunde geschrieben habe. Aber das ist laut Rechtspflegerin ja nicht richtig.