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Übertragung eines Erbbaurechts!?

Verfasst: 15.11.2007, 16:27
von brainy
Nabend!

Könnt ihr mir vielleicht sagen, auf was ich besonders bei der Übertragung eines ErbbauR achten muss!?

Ich habe die Grundlage unseres KV-Musters genommen und etwas angepasst (z.B. habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist)

Aber ich denke, dass man da noch andere Sachen wahrscheinlich mit in den Vertrag nehmen muss, oder???

Verfasst: 15.11.2007, 17:02
von Lena
Da ist schon noch einiges mehr zu beachten...
z.B. muss der Käufer in den Erbbaurechtsvertrag eintreten, sich bzgl. der Zahlung des Erbbauzinses der ZV unterwerfen, ggf. auch wegen des Erhöhungsbetrages, Hinweis dass Eigentümer ein Vorkaufsrecht hat...

Habt ihr keine Literatur in eurem Büro? Irgendein Musterbuch?? Eigentlich ist das ein Standartmuster ws in jedem Formularbuch drin ist...

Verfasst: 15.11.2007, 17:05
von Jupp03/11
bei einer Übertragung Vorkaufsrecht?

Re: Übertragung eines Erbbaurechts!?

Verfasst: 15.11.2007, 17:14
von Lena
brainy hat geschrieben:Ich habe die Grundlage unseres KV-Musters genommen und etwas angepasst (z.B. habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Zustimmung des Eigentümers erforderlich ist)
Wenn ich einen KV als Muster/Grundlage nehme - schon...

Verfasst: 15.11.2007, 19:24
von Pepsi
ja was denn nun, Kauf oder Überlassung?!

Verfasst: 15.11.2007, 20:32
von Helga60
Hallo, ich weis nicht, ob Dir diese Antwort weiterhelfen kann. Ich habe heute einen Erbbaurechtskaufvertrag bearbeitet, gleichzeitig wurde eine Grundschuld bestellt, also 2 Urkunden.
Im Erbbaugrundbuch stand in Abt.II unter Nr. 1 der Erbbauzins, unter Nr. 2
das Vorkaufsrecht für den jeweiligen Eigentümer.
Ich habe bezüglich des Vertrages die Zustimmung zur Übertragung des Eigentümers eingeholt und gleichzeitig um Übersendung einer Erklärung gebeten, dass auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung ist selbstverständlich.
Die Belastungen Abt.II werden von dem Käufer übernommen.

Da noch eine Grundschuld bestellt wurde, habe ich für diese eine
entsprechende Zustimmung zur Belastung (Belastungsgenehmigung)des Eigentümers eingeholt. Außerdem eine Stillhalteerklärung des Eigentümers
für die einzutragende Grundschuld.

Vielleicht hilft es ein wenig.
Alles Gute und liebe Grüße
Helga60

Verfasst: 15.11.2007, 20:59
von Jupp03/11
gut gemeint, aber wahrscheinlich nicht, da Übertragung vorgenommen werden soll, kein Verkauf.

Verfasst: 16.11.2007, 07:12
von Lena
@Jupp Übertträgst du bei einem Kauf nix?
Ich übertrage und verkaufe dann auch immer...

Und wie gesagt, da brainy als Muster einen KV genommen hat, denke ich auch dass hier ein Kaufvertrag esucht wird...

@Helga - aber ich denke mal dass ihr auch noch in den Vertrag die besonderen Bestimmungen, z.b. wegen Eintritt in den Erbbaurechtsvertrag und so aufgenommen habt?! (Einfach nur Belastunen in Abt. II übernehmen reicht m.E. nicht aus) Und ich denke brainy ist erst bei dem Entwurf...

Verfasst: 16.11.2007, 08:21
von Kordu
@brainy: Jetzt ist wirklich wichtig, von Dir zu erfahren, ob das Erbbaurecht verkauft wird oder im Rahmen eines Übertragungsvertrages wird.

Sonst diskutieren wird hier unnötig über bestimmte Dinge.

Verfasst: 16.11.2007, 08:45
von brainy
Ich natürlich schon in manchen Büchern reingeschaut, ob ich da nicht ein Muster finde, aber da waren immer nur einzelne Hinweise was man beachten sollte...
Mein Problem ist einfach, dass ich vorher noch nix mit ErbbauR zutun hatte. Ich will mich hier nur erkundigen, damit ich es vollständig möglichst richtig habe.
Also ich habe unser Muster für den KV genommen, weil wir kein anderes Muster haben, welches besser gepasst hätte. Habe inhaltlich natürlich trotzdem einiges abgeändert...

Nun zu der Frage Verkauf oder Übertragung!?
Ehrlich gesagt ist mir nicht wirklich klar, wo der Unterschied liegt...In dem Vertrag werden die Parteien mit Käufer/Verkäufer bezeichnet (es gibt also Kaufpreis und Fälligkeit etc.) ABER in der Überschrift der Urkunde heißt es Vertrag zur Übertragung eines ErbbauR

Ich mein bei einer Übertragung wird doch auch verkauft/übertragen und man erhält eine Gegenleistung, oder...!?