Blöde Frage wg. Wohnungs-KV

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#1

15.11.2007, 10:33

Hallo!

Ich bin ja um Notariat eher unerfahren, daher mal eine blöde Frage:

Ich soll hier den Miteigentumsanteil an einer Wohnung und einer Garage verkaufen. Wohnung steht im einen GB-Blatt, Garage 50 Blätter dahinter.
Jetzt geht es mir um den Text im KV.
Bei der Wohnung isses klar, das ist natürlich Wohnungseigentum. Aber die Garage ist doch kein Wohnungseigentum, oder? Beschreib ich das nun nur als Eigentum?

:wirr

Wäre für schnelle Hilfe sehr sehr dankbar!
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#2

15.11.2007, 10:53

"Der Grundbesitz ist bebaut mit einem Wohnhaus aus dem Jahre 1972 nebst zwei Garagen." Das kenn ich. Bei Wohnungseigentum gehören da die Garagen vielleicht zum Sondereigentum?
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#3

15.11.2007, 11:02

Das Problem ist, wir haben hier so Standardtexte. Und ich bin zu doof, um diese blöde Garage da so einzufügen, dass es sich auch vernünftig anhört.

Der Satz beginnt wie folgt:
Die Verkäufer sind weiterhin Eigentümer des beim Amtsgericht *piiieep* im Wohnungsgrundbuch von *piiieeep* Blatt *piiieep* verzeichneten ...

Eigentum? Sondereigentum? Miteigentumsanteil, verbunden mit dem Sondereigentum?

Wer hat sich bloß überlegt, dass das immer so ausgefeilt sein muss...

:wut
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Jupp03/11

#4

15.11.2007, 11:10

Anstatt Wohnungseigentum Teileigentum
anstatt Wohnungsgrundbuch Teileigentumsgrundbuch

verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. sowieso
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#5

15.11.2007, 11:12

alles das was nur zu Wohnzwecken dient = Wohnungseigentum
alles das was nicht nur zu Wohnzwecken dient (z.B. Garage, Büroräume) = Teileigentum.

Zusammenfassender Begriff für beides = Sondereigentum

Da ein extra Blatt gebildet wurde reicht die Formulierung von Summerof nicht aus.

Also Satz umformulieren: ... des beim AG *** im Teileigentumsgrundbuch (das müsste aber auch so auf dem Deckblatt stehen!!!) Blatt..... verzeichneten *** MIteigentumsanteil an dem Grundstück *** verbunden mit dem Sondereigentum an *** (weiter siehe Grundbuchbezeichnung).
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#6

15.11.2007, 11:18

HAbe nicht gewußt, das es nicht auf dem selben Blatt steht, las sich anders. Was steht in der Teilungserklärung? Dann weißt Du, um was für Eigentum es sich handelt.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Lena
Foreno-Inventar
Beiträge: 2535
Registriert: 08.09.2005, 13:27
Beruf: NoFaRe & Prädi mit Leib & Seele
Software: ProNotar

#7

15.11.2007, 11:23

Die TE braucht man wegen des Grundbuchstandsnicht unbedingt (es könnten ja auch nachträglich noch Änderungen beurkundet worden sein), es ergibt sich immer aus dem Grundbuch um was für Eigentum es sich handelt - denn dann steht auf dem Deckblatt "Wohnungsgrundbuch" oder "Teileigentumsgrundbuch" ... und entsprechend den Angaben im Bestandsverzeichnis sieht man ja i.d.R. auch ob der Miteigentumsanteil mit einer Wohnung oder einer Garage oder so verbunden wurde.

Die Garagen sind normalerweise und meistens immer in extra Grundbüchern drin, wenn eigenständiges Eigentum daran gebildet wurde. Wenn es um KFZ-Stellplätze geht, dann kann es normalerweise kein extra Grundbuch geben, weil diese als Sondernutzungsrecht zugeordnet werden müssen. Anders ist es um KfZ-Stellplätze in einer Tiefgarage, da kann auch TEileigentum gebildet worden sein...
Liebe Grüße
Lena

******************************************
Man muss mich nicht mögen, kennen reicht ;-)
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#8

15.11.2007, 11:51

Huch, da ist jetzt aber schlagartig viel zu beantworten. Erstmal danke dafür!

Ihr habt natürlich Recht, es ist ein Teileigentumsgrundbuch. Chefchen war selbst beim Grundbuchamt und ich hab auf dem Auszug nur sein Gekitzel gesehen, bin aber nicht drauf gekommen, dass das Teileigentumsgrundbuch heißen soll.

Eine Teilungserklärung liegt auch ohnehin nicht vor. Ich glaube auch nicht, dass wir selbige einfach so besorgen könnten.

Das Ding mit der Garage ist, dass sie nicht mal auf dem gleichen Flurstück steht. Das ist so ein Platz, wo die Garagen für drei oder vier MF-Häuser stehen.

Aber ihr habt mir meine Frage schon beantwortet, jetzt kann ich endlich vernünftig weiter machen.

:thx
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#9

15.11.2007, 12:27

Nochmal eine Nachtragsfrage:

Die Kaufpreise für die Wohnung und die Garage sind einzeln festgelegt. Ich habe jetzt im § für Kaufpreiszahlung den Gesamtpreis angegeben unter Auflistung der Verteilung. Ist das so richtig?

Und noch eine doofe Frage:
Beantragen die nun die Eintragung der Auflassungsvormerkung in dem Grundbuch oder in den Grundbüchern?! Meine: wie schreibt man das im Vertrag?

Mann, ich steh heute aber auch echt wieder voll auf der Leitung.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Gast

#10

15.11.2007, 13:01

Huhu,

wir haben sämtliche Grundbuchanträge in einer extra Ziffer, sieht dann so aus bei uns:

"Eintragungsanträge

Zur Eintragung im Grundbuch wird beantragt:

1. Vom Käufer die Eigentumsvormerkung für ihn,

2. ..."

So wie du es formuliert hast, würde ich schreiben die Eintragung der Auflassungsvormerkung in den (+evtl. in Ziffer ... näher bezeichneten) Grundbuchblättern wird beantragt. Ich gehe mal davon aus, dass die beiden Blattstellen beim Grundbuchstand erwähnt wurden. Glaube aber nicht, dass die da beim Grundbuchamt so viel Wert darauf legen, ob da nun Grundbuch, Grundbücher, Grundbuchblätter steht.

*winkt*
Antworten