Blöde Frage wg. Wohnungs-KV

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#11

15.11.2007, 13:06

Huhu, airstream!

Bei uns sieht es so aus: "Die Käufer und Verkäufer bewilligen und beantragen die Eintragung der Eigentumsvormerkung in das Grundbuch."

Die beim Grundbuchamt legen da vielleicht keinen Wert drauf, aber meine Leute hier im Büro dafür umso mehr. :wink:
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Gast

#12

15.11.2007, 13:11

Huhu,

ich würde dann wie folgt Formulieren:

"Die Käufer und Verkäufer bewilligen und beantragen die Eintragung der Eigentumsvormerkung in den in Ziffer I. (oder wo die bei dir stehen) genannten Grundbuchblättern."

Dann ist es ja ganz eindeutig, dass du beide Blattstellen meinst. Sollte dann halt an der betreffenden Stelle der GB-Stand genau wiedergegeben sein.

*winkt*
Benutzeravatar
Zauberdrops
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 578
Registriert: 01.11.2007, 10:01
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Niedersachsen

#13

15.11.2007, 16:13

Prima, danke!
:-)

Dann kann ich das jetzt ja endlich zu Ende bringen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Antworten